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Pflegekassen teilen die Schwere einer körperlichen und geistigen Beeinträchtigung in fünf verschiedene Pflegegrade ein. Menschen mit Pflegegrad 5 haben Beeinträchtigungen in höchstem Maße und benötigen daher rund um die Uhr eine intensive pflegerische Betreuung und Versorgung. Die Einstufung in Pflegegrad 5 bestimmt die Höhe der finanziellen Leistungen und Pflegesachleistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition: Was ist Pflegegrad 5
  3. Begutachtung
  4. Pflegegrad 5: Wie viel Pflegegeld gibt es?
  5. Pflegesachleistungen
  6. Zuschüsse für Tagespflege und Nachtpflege
  7. Kurzzeitpflege
  8. Zuschuss für Verhinderungspflege
  9. Entlastungsbetrag
  10. Weitere Leistungen
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Links
  13. Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 5 steht für den höchsten Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen.
  • Im Punktesystem des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) entspricht Pflegegrad 5 einer Gesamtpunktzahl zwischen 90 bis 100 Punkten.
  • Mit Pflegegrad 5 erhalten die Pflegebedürftigen 901 Euro pro Monat an Pflegegeld sowie diverse weitere Geldleistungen.

Definition: Was ist Pflegegrad 5

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 weisen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für ihre pflegerische Betreuung und Versorgung auf. Bei der Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) erhalten sie zwischen 90 und 100 Punkte, die auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) basieren.

Pflegegrad 5: die Begutachtung

Gemäß des NBA erfolgt die Begutachtung anhand eines Fragenkatalogs aus 6 Lebensbereichen. Für die Einstufung in einen Pflegegrad bewertet der Gutachter die Lebensbereiche mit unterschiedlichen Gewichtungen:

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 7,5 Prozent
  • Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten: 7,5 Prozent
  • Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte: 15 Prozent

Je nach Lebensbereich bewertet der Gutachter die 64 Fragen des Fragenkatalogs mit unterschiedlichen Punktzahlen. Daraus ergibt sich schließlich das folgende Punktesystem:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Erreichen die Pflegebedürftigen eine Punktzahl zwischen 90 bis 100 Punkten, werden sie in Pflegegrad 5 eingestuft und haben folglich einen Anspruch auf entsprechende Geld- und Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 5: Wie viel Pflegegeld gibt es?

Bei Pflegegrad 5 erhalten die pflegebedürftigen Personen ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro pro Monat. Das Pflegegeld dient ihrer Pflege und Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit durch einen Angehörigen oder Bekannten.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?

Für die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 monatlich 2.095 Euro.

Wie viel erhalten die Pflegebedürftigen für Tagespflege und Nachtpflege?

Zusätzlich zum Pflegegeld haben die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 einen Anspruch auf Zuschüsse für die Tagespflege und Nachtpflege. Hierfür zahlen die Pflegekassen dem Pflegebedürftigen monatlich 1.995 Euro.

Wie viel erhalten die Pflegebedürftigen für die Kurzzeitpflege?

Für die Kurzzeitpflege steht den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 ein Zuschuss in Höhe von 1.774 Euro jährlich zu. Die Pflegebedürftigen dürfen maximal acht Wochen im Jahr eine Kurzzeitpflege beanspruchen, zum Beispiel nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus.

Pflegegrad 5: Wie hoch ist der Zuschuss für die Verhinderungspflege?

Sollten die pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub verhindert sein, kümmert sich eine Verhinderungspflege um die Pflegebedürftigen. Hierfür gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für maximal vier Wochen pro Jahr. Für eine nicht beanspruchte Kurzzeitpflege erhalten sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro. In dieser Zeit erhalten sie außerdem 50 Prozent ihres Pflegegeldes.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5?

Für Entlastungsleistungen erhalten die Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 5 monatlich 125 Euro. Damit können sie zum Beispiel einen Betreuungsassistenten oder eine Einkaufshilfe finanzieren.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5

  • Zum Verbrauch medizinischer Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: 4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme
  • Förderung von altersgerechten Wohngruppen: 214 Euro pro Monat
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte: kostenfrei

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