Wann Radfahrern ein Bußgeld droht
Stand: 17.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Nicht nur Autofahrer dürfen am Steuer nicht telefonieren, auch Fahrradfahrer können hierfür ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro kassieren. Darauf macht der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) aufmerksam. Eigentlich könnten Radfahrer eine geeigneten Freisprecheinrichtung nutzen, doch diese müsst ohne Kopfhörer funktionieren - denn die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Sicht und Gehör des Fahrradfahrers nicht behindert werden darf.
Ohne Licht durch die Nacht zu radeln, ist nicht nur gefährlich - wer von der Polizei dabei erwischt wird, kann sich laut KS auf ein Bußgeld von 20 Euro einstellen. Ohne Hände am Lenker das Rad zu steuern, kostet 5 Euro Bußgeld. Teurer wird es, wenn Radfahrer über eine rote Ampel fahren: Im günstigsten Fall zahlen sie 45 Euro, doch gefährden sie dabei andere, steigt der Betrag auf 100 Euro. Wer noch nach einer Sekunde Rotzeit über die Ampel pedaliert, muss bis zu 160 Euro zahlen.
Beim Thema Alkohol am Lenker weist der KS darauf hin, dass bei 1,6 Promille die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt. Doch auch bei geringeren Promillewerten drohten Strafen - und zwar dann, wenn Radfahrer mit sogenannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder durch einen Unfall auffallen.