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Recht auf Reparatur bei Handys: Greift EU-Verordnung ins Leere?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Am 11. März hat die EU-Kommission einen Plan zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, bei dem die Vernichtung unverkaufter, haltbarer Waren verboten werden soll. Im Zuge dessen erhalten Verbraucher ein „Recht auf Reparatur“. Smartphones sollen in Zukunft so hergestellt sein, dass sie bei einem Defekt repariert werden können.

Elektroschrott reduzieren

„Viele Produkte gehen zu leicht kaputt, können nicht wiederverwendet, repariert oder recycelt werden, oder sie sind nur für den einmaligen Gebrauch gemacht“, begündete Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. Der Aktionsplan der EU will Elektroschrott reduzieren und Ressourcen schonen.

Kritik vom Bitkom: Ersatzteile produzieren mehr Müll

Laut Digitalverband Bitkom sei es jedoch zweifelhaft, ob das Recht auf Reparatur auf dieses Ziel einzahlen würde. Das Argument des Bitkom: Die Verpflichtung, eine Vielfalt von Ersatzteilen für lange Jahre auf Vorrat zu produzieren und einzulagern, dürfte mehr Müll erzeugen als vermeiden. Neben der gesetzlichen Gewährleistung böten zudem die meisten Hersteller von Elektronikprodukten wie Smartphones, Tablets oder Laptops bereits eine freiwillige Garantie an.

Viele Smartphone-Nutzer denken ökologisch

Laut einer aktuellen Studie des Verbands lassen bereits heute 56 Prozent der Befragten Defekte an ihrem Smartphone reparieren. Das Spektrum der Reparaturen werde demnach breit genutzt. Viele können sich außerdem vorstellen, einen gebrauchtes und aufbereitetes Smartphone zu nutzen: Auch der Kauf gebrauchter oder wiederaufbereiteter, sogenannter „refurbished“ Smartphones, leistet einen Dienst zur Nachhaltigkeit. Eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox aus dem Jahr 2019 zeigt: Zwei Drittel der Befragten sind tendenziell dafür aufgeschlossen, ein aufbereitetes Smartphone zu kaufen.