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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Normalerweise sind Fluggesellschaften bei der Stornierung eines Flugtickets dazu verpflichtet, die gezahlten Steuern und Gebühren den Flugästen zurückzuerstatten. Doch Billigflieger blocken oft diese Erstattung, wie die Stiftung Warentest nun berichtet.

Vor allem Billigflieger wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air machen es betroffenen Verbrauchern nicht leicht, wie in der aktuellen Ausgabe 7/2018 der Zeitschrift "Finanztest" nachzulesen ist – ein Beispiel: Eigentlich müssen Airlines genau aufschlüsseln, welchen Anteil des Ticketpreises die Steuern und Gebühren ausmachen. Doch das passiert oft nicht. Darüber hinaus verlangten einige Airlines bei der Stornierung eines Tickets eine unzulässige Bearbeitungsgebühr, haben die Tester ermittelt. Wizz Air etwa nimmt dafür laut Bericht 60 bis 80 Euro, Ryanair 20 Euro – und das schmälert die Höhe der Zahlung.

Ansprüche drei Jahre gültig

Die Experten der "Finanztest" raten, die Ansprüche generell direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, auch wenn das Ticket bei einem Vermittlungsportal gebucht wurde. Musterbriefe dafür finden sich im Internet. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Verweigert die Airline die Rückzahlung jedoch, bleibe nur die Einschaltung eines Anwaltes oder eines Dienstleisters für Fluggast-Sofortentschädigung, der jedoch Gebühren kassiert.

Auf die Erstattung anderer Teile des Ticketpreises können Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von März 2018 (Az.: X ZR 25/17) nicht mehr setzen. Airlines dürfen demnach Tarife anbieten, die eine Erstattung bei Stornierung ausschließen – bis auf Steuern und Gebühren.