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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg – Ab sofort kooperieren die Tarifexperten von Verivox mit dem Fluggastportal EUflight und setzen sich damit verstärkt für die Rechte von Fluggästen ein. Passagiere haben nun die Möglichkeit, mit einem Rechner des Vergleichsportals zu prüfen, ob sie Anspruch auf eine Sofortentschädigung bei verspäteten, überbuchten oder annullierten Flügen haben.

Betroffene können die Entschädigungssumme für ihren Flug kostenfrei anfragen und sich ein unverbindliches Angebot zusenden lassen. Das Besondere: Der Betrag wird erfolgsunabhängig und innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt. Dabei behält EUflight eine Servicegebühr von 35 Prozent* ein.

Fluggastrechte stärken und Ansprüche geltend machen.

Das Flugaufkommen steigt kontinuierlich und immer häufiger starten Flüge verspätet, werden überbucht oder sogar annulliert. Geschäftstermine können daher nicht eingehalten werden oder es geht wertvolle Urlaubszeit verloren. Häufig kennen Fluggäste ihre Rechte in solchen Fällen nicht oder schrecken vor langwierigen Verfahren und endlosen Warteschleifen in den Callcentern der Fluglinien zurück. Allein in Deutschland verzichten Fluggäste jedes Jahr auf rund 700 Millionen Euro Entschädigung.

Mit dem neuen Angebot von Verivox und EUflight können sich Verbraucher jetzt viel Zeit und Ärger sparen. EUflight ist der einzige Anbieter auf dem Markt, der ausschließlich Sofortentschädigungen bei Flugunregelmäßigkeiten anbietet. Zudem haben Kunden das Recht, den ausgezahlten Erstattungsbetrag in jedem Fall zu behalten – auch, wenn EUflight den Anspruch gegen die Fluggesellschaft später nicht durchsetzen kann. Damit besteht keinerlei Kosten- und Prozessrisiko für den Fluggast.

„Unser Ziel ist es, mit all unseren Produkten den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden und ihre Marktmacht zu stärken“, sagt Klaus Hufnagel, Geschäftsführer der Verivox GmbH. „Die Einbindung eines Entschädigungsrechners für Fluggäste in unser Angebot ist daher nur konsequent. Verbraucher müssen sich jetzt nicht mehr durch unzählige Paragraphen wühlen und monatelange Gerichtsverfahren durchstehen, sondern kommen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht.“

Was steht Fluggästen rechtlich zu?

Laut der EU-Verordnung von 2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet, überbucht ist oder komplett gestrichen wird. Dies gilt, wenn der Grund für die verspätete Ankunft oder die Flugannullierung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Zudem muss die ausführende Airline ihren Sitz in der EU haben; für Flüge mit allen anderen Airlines können Ansprüche nur geltend gemacht werden, sofern der Flug(gast) innerhalb der EU gestartet ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Umfang der Verspätung und der Flugdistanz.

*zzgl. MwSt. bei Bestätigung des Anspruchs