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Energiebeschaffung für Unternehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Der Energieverbrauch ist ein wichtiger Kostenblock bei den meisten Unternehmen. Wer sich um günstige Lieferanten kümmert, kann je nach aktuellem Preis deutliche Einsparungen verbuchen. So gehen Sie dabei vor.

Wie hoch ist der Energieverbrauch des Unternehmens?

Davon hängt ab, ob Sie zu den Gewerbe- oder Industriekunden zählen. Bei einem Stromverbrauch von mindestens 100.000 Kilowattstunden und einem Gasverbrauch von mindestens 1.500.000 kWh zählt Ihr Unternehmen als Industriekunde. Bei geringeren Verbräuchen wird das Unternehmen als Gewerbekunde geführt. Eine Unterscheidung ist auch über die Art des Zählers möglich. Bezieht Ihr Unternehmen Energie ausschließlich über normale Zähler (SLP), wie sie in jedem Haushalt zu finden sind, gelten Sie als Gewerbekunde. Bei energieintensiven Industriekunden sind spezielle Zähler (RLM) verbaut.

Was sind SLP- und RLM-Zähler? Was ist der Unterschied?

SLP steht für Standard-Last-Profil. RLM bedeutet Registrierende Leistungsmessung. Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh Strom bzw. 1.500.000 kWh Gas werden im Normalfall mit einem RLM-Zähler ausgestattet. Kunden mit einem niedrigeren Verbrauch haben einen SLP-Zähler, der meistens nur einmal pro Jahr abgelesen wird. Bei RLM-Zählern wird regelmäßig die aktuelle Leistung per Fernauslesung gemessen. Es wird immer monatlich exakt abgerechnet.

Ich habe nur SLP-Zähler. Wie gehe ich am besten vor?

Angebote für einzelne SLP-Abnahmestellen erhalten Sie in unserem Vergleich für Gewerbestrom oder in unserem Vergleich für Gewerbegas.

Ich habe mindestens einen RLM-Zähler. Was kann ich tun?

Sie können sich entweder innerhalb von wenigen Minuten ein Online-Angebot erstellen lassen, oder Ihren Energieverbrauch individuell ausschreiben. Beides geht für Strom und Gas.

Welche Informationen brauche ich, um gute Angebote zu bekommen?

Damit ein Anbieter ein konkretes und verbindliches Angebot für Sie erstellen kann, benötigt er Ihre Adresse, den Lieferbeginn, Ihren Verbrauch sowie die Jahreshöchstleistung und den Lastgang. Damit kann ein Versorger Ihre individuelle Verbrauchsstruktur exakt analysieren und optimal kalkulieren.

Was ist ein Lastgang?

Ein Lastgang ist eine detaillierte Auflistung Ihres jährlichen Leistungsbezugs. Hier werden die regelmäßig gemessenen kW-Werte festgehalten, die über an den Energieversorger weitergeleitet wurden. Auf der Basis eines solchen Lastgangs können die Energieversorger genau angepasste Angebote erstellen.

Wo finde ich meinen Lastgang?

Sollten Sie noch keinen Lastgang haben, können Sie diesen aber jederzeit einfach beim Energieversorger oder Netzbetreiber bekommen. Er wird meistens in Form einer Datei (.xls oder .csv) geliefert. Wir können Ihnen dabei gerne helfen.

Wie kann ich meinen laufenden Vertrag beenden?

Dafür ist es in der Regel notwendig, dass Sie die vertraglich fixierten Laufzeiten und Kündigungsfristen beachten. In Ihren Unterlagen finden Sie alle nötigen Angaben dazu. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.

Kann der Wechsel zu einem Stromausfall führen?

Nein. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Abnehmer im Niederspannungsnetz immer mit Strom zu versorgen. Dies bedeutet, dass selbst wenn Ihr Energieversorger die Stromlieferung einstellen würde, der örtliche Grundversorger die Stromversorgung rechtlich gewährleisten muss. Eine zuverlässige und sichere Stromversorgung ist somit jederzeit garantiert.

Wie funktioniert der Wechselvorgang zu einem neuen Energieversorger?

Nach Abschluss Ihres neuen Versorgungsvertrages meldet Ihr neuer Energieversorger den Lieferantenwechsel an. Außerdem muss Ihr alter Versorgungsvertrag gekündigt werden. Dies übernimmt entweder Ihr neuer Energieversorger, falls er diese Leistung anbietet, oder Sie kündigen selbst bei Ihrem bisherigen Energieversorger. Anschließend brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern, der Lieferantenwechsel erfolgt automatisch. Sollten noch Unklarheiten bestehen, wird sich der Energieversorger direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Können SLP- und RLM-Zähler kombiniert werden?

Beide Arten von Zählern können während des Strombeschaffungsprozesses kombiniert und in der Kalkulation berücksichtigt werden. Wie Sie die Zähler kombinieren können, erfahren Sie während des Strombeschaffungsprozesses.

Noch Fragen?

Wenn Sie hier nicht die passenden Antworten auf Ihre Fragen gefunden haben, berät Sie unser Gewerbe-Team gerne persönlich (Telefon: 0800 / 000 776 8 MO-DO 8-19 Uhr, FR 8-18 Uhr).