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Der Begriff „Erstprämienverzug“ kommt aus dem Versicherungswesen und zielt in erster Linie auf die Kfz-Haftpflichtversicherung ab, da der Erstprämienverzug hier die einschneidensten Konsequenzen für den Versicherungsnehmer hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erstprämie nicht bezahlt – was passiert?
  3. Erstprämienverzug in anderen Versicherungssparten
  4. Nichtzahlung des Folgebeitrags
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erstprämienverzug kann zum Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall führen.
  • Im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung führt der Erstprämienverzug nach Ablauf der Zahlungsfrist zur Stilllegung des Fahrzeugs.
  • Paragraf 37 Versicherungsvertragsgesetz sieht bei Erstprämienverzug keine Unterschiede hinsichtlich der einzelnen Versicherungssparten.
  • Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie ist der Versicherer ebenfalls leistungsfrei, wenn der Schaden nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt.

Erstprämie nicht bezahlt – was passiert?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich juristisch um eine Pflichtversicherung. Kein Fahrzeug darf ohne Deckungszusage einer Versicherung im öffentlichen Raum bewegt oder abgestellt werden.

Nach Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Versicherungsnehmer eine Frist von 14 Tagen, die Erstprämie zu bezahlen. Die Versicherer mahnen natürlich schon vorher an. Die gesetzte Zahlungsfrist beträgt wiederum 14 Tage. Mit der zweiten Mahnung wird der Versicherungsschutz üblicherweise auf die gesetzlichen Versicherungssummen reduziert.

Versäumt der Versicherungsnehmer auch nach Ablauf der Frist, den Erstbeitrag zu entrichten, hat der Versicherer zwei Optionen:

  • Er klagt die Prämie ein.
  • Er hebt den Versicherungsvertrag rückwirkend auf, wenn er seinen Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten seit Fälligkeit gerichtlich geltend macht.

Während Variante eins für den Versicherungsnehmer in erster Linie teuer wird, hat Variante zwei noch weiterreichende Konsequenzen. Das Fahrzeug wird vom Ordnungsamt stillgelegt. Ab diesem Zeitpunkt wird es für den Fahrzeughalter schwierig, den ursprünglich gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten.

Welche Folgen hat der Erstprämienverzug bei der Autoversicherung?

Grundsätzlich müssen die Versicherungsgesellschaften ein Auto versichern, wenn auch nur mit den gesetzlichen Deckungssummen. Allerdings können sie die Deckung verweigern, wenn

  • Der Antragsteller im Vorfeld den Beitrag schon einmal nicht entrichtet hat.
  • Der Antragssteller dem Versicherer gegenüber drohte.
  • Der gewählte Versicherer nur einen bestimmten Personenkreis versichert.
  • Das Unternehmen nur regional in einer anderen Gegend tätig ist.

Die Kfz-Versicherer müssen gemäß Paragraf 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsnehmer bei Antragstellung darauf hinweisen, welche Folgen die ausbleibende Zahlung der Erstprämie mit sich bringt.

Kommt es in der Zeit, in der die Prämie fällig wäre, aber noch offen ist, zu einem Unfall, muss der Versicherer für den Schaden nicht aufkommen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherungsnehmer explizit auf die Folge des Prämienverzuges hingewiesen wurde. Dies kann durch ein separates Schreiben oder durch Hervorhebung der Textpassage im Versicherungsschein erfolgen.

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Der Versicherer ist zur Schadensregulierung verpflichtet, wenn der mit der Zahlung beauftragten Bank ein Buchungsfehler nachgewiesen werden kann. Die Regulierungspflicht besteht auch, wenn es zu einem krankheitsbedingten Verzug bei der Zahlung kam. Dies könnte der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer geistig oder körperlich nicht in der Lage war, eine Überweisung zu tätigen, aber eine in der Police benannte Person mit dem Auto unterwegs war.

Erstprämienverzug in anderen Versicherungssparten

Die Zahlung der Erstprämie gilt als Beweis dafür, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag auch wirklich möchte und auch in der Lage ist, seinen Beitrag dafür zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Haftpflichtversicherung, eine Kfz-Versicherung oder eine Krankenversicherung handelt.

Manch ein Versicherungsnehmer denkt kurz nach Vertragsabschluss, dass er die Police eigentlich doch nicht möchte. Als Alternative zu Diskussionen mit dem Versicherer bietet sich auf den ersten Blick an, den Erstbeitrag einfach nicht zu bezahlen. Allerdings wird dabei vergessen, dass im Fall einer gerichtlichen Einforderung vergleichsweise hohe Kosten auf ihn zukommen.

Gerade in der Krankenversicherung kann der Erstprämienverzug fatale Folgen haben. Paragraf 37 VVG unterscheidet nicht nach Versicherungssparten, sondern spricht ganz klar von der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erstprämienverzug für alle Sparten. Ein Krankenhausaufenthalt kann für den Versicherungsnehmer in diesem Fall fatal werden.

Nichtzahlung des Folgebeitrags

Nicht nur der Erstprämienverzug bedeutet, dass der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein kann. Schuldet der Versicherungsnehmer den Folgebeitrag, kann dies ebenfalls der Fall sein. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer anmahnen, ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Begleichung einräumen und im Mahnschreiben den offenen Beitrag, Verzugszinsen und Gebühren gesondert aufführen. Nur wenn dies der Fall ist und der Beitrag nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch offen steht, hat der Versicherer das Recht der Leistungsverweigerung bei Schadenseintritt nach Fristablauf.

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