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Kabel Deutschland will Wettbewerber übernehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Düsseldorf - Deutschlands größter Kabelkonzern, Kabel Deutschland (KDG), startet einen neuen Versuch, Wettbewerber zu übernehmen "Ein bundesweiter Anbieter für das Kabel würde dem Markt und damit dem Verbraucher dienen", sagte KDG-Chef Adrian von Hammerstein dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Vor vier Jahren war Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber mit diesem Ansinnen am Veto des Bundeskartellamts gescheitert.

 

Nach Angaben des Managers gibt es zwar noch keine konkreten Verhandlungen. KDG sei jedoch sehr daran interessiert, die Netze in ganz Deutschland zu kaufen und zu betreiben. Das würde einerseits das Werben um neue Kunden einfacher und effizienter machen. Andererseits würde sich so die technische Infrastruktur besser nutzen lassen. 2004 wollte KDG Kabel Baden-Württemberg sowie Konkurrenten in Hessen und Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Die Wettbewerbshüter befürchteten jedoch eine marktdominierende Stellung.
 
Dies hat sich inzwischen jedoch offenbar geändert. Eine Sprecherin des Kartellamts sagte auf Anfrage der Zeitung, dass sich bei einer Marktänderung im digitalen Kabel auch die Betrachtungsweise der Behörde ändern würde. Derzeit liege aber keine Anfrage eines Kabelkonzerns vor. Tatsächlich hat sich der Wettbewerb in den vergangenen vier Jahren grundlegend verändert. Die Deutsche Telekom sowie andere Telekomkonzerne übertragen inzwischen TV-Signale über ihr Netz und machen damit der KDG in deren Stammgeschäft Konkurrenz.
 

An Kaufgelegenheiten dürfte in der Kabelbranche womöglich schon bald kein Mangel bestehen. Unitymedia, die Nummer zwei im deutschen Kabelmarkt, machte sich in diesem Herbst bereits börsenreif. Doch die Finanzkrise machte die Pläne von Vorstandschef Parm Sandhu vorerst zunichte. Nun sondieren die beiden Großaktionäre BC Partners und Apollo die Lage. Ein möglicher Verkauf ist dabei offenbar eine Option. "Eine Übernahme durch einen strategischen Investor ist eine Alternative", heißt es in Gesellschafterkreisen.