Aus für Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1
Stand: 18.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Bonn - Das Vorhaben von RTL und Pro7Sat.1, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform zu gründen, hat das Bundeskartellamt gestern untersagt. Die Gründung einer gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt.
"Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen“, erläutert Mundt weiter.
Die Sendergruppen konnte die wettbewerblichen Bedenken der Behörde nicht ausräumen. Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter wurde nach wie vor nicht angeboten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, teilt das Bundeskartellamt mit. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.
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