Abmahnung & einstweilige Verfügung wegen Handy-Internet-Tarifen
Stand: 16.08.2011
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Düsseldorf - Laut vorläufiger Auffassung mehrerer Gerichte ist die Werbung für Internet-Flatrates der Mobilfunkanbieter in vielen Fällen irreführend. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte mehrere Mobilfunkanbieter abgemahnt und danach gegen vier Anbieter vor Gerichten in Düsseldorf, Bonn, Koblenz und Köln einstweilige Verfügungen erwirkt (etwa Landgericht Bonn, Az.: 11 O 38/11). Drei der Anbieter hätten die gerichtliche Auseinandersetzung gemieden und aus diesem Grund sofort Unterlassungserklärungen unterzeichnet.
Die Flatrate-Angebote werben mit "unbegrenztem" mobilen Surfen im Internet. Tatsächlich werde aber ausweislich des Kleingedruckten nach einem Datenvolumen zwischen 200 und 500 Megabyte kräftig auf die Übertragungs-Bremse getreten. Einstweilige Verfügungen habe man gegen Vodafone, NetCologne, die Telekom und 1&1 erwirkt. Auch die Bezeichnung der Tarife ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Sie sollen nun ebenfalls gerichtlich überprüft werden.