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Ein Sperrkonto wird nur in sehr speziellen Fällen benötigt. Wir erklären, wer ein Sperrkonto benötigt und wann es sinnvoll sein kann, ein solches Konto einzurichten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Sperrkonto: Definition
  3. Sperrkonto einrichten
  4. Sperrkonto für ausländische Studenten
  5. Sperrkonto für Kinder
  6. Sonderform Kautionskonto
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausländische Studenten benötigen ein Sperrkonto, um ein Mindestvermögen nachzuweisen.
  • Das Mietkautionskonto stellt eine Sonderform des Sperrkontos dar.
  • Sperrkonten können nur mit der Zustimmung des Sperrbegünstigten aufgelöst werden.

Sperrkonto: Definition

Bei einem Sperrkonto handelt es sich um ein Konto, über dessen Guthaben erst nach einer vereinbarten Frist verfügt werden darf. Bei einem Sperrkonto kann es sich um ein Sparkonto oder ein Tagesgeldkonto handeln. Ein Sperrkonto wird üblicherweise eingerichtet, wenn ein ausländischer Student aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland studieren möchte. Eine Sonderform des Sperrkontos stellt das Mietkautionskonto dar.

Sperrkonto einrichten

Nicht alle Banken und Sparkassen bieten ein Sperrkonto an. Die Kontoeröffnungsunterlagen für ein Sperrkonto finden sich üblicherweise auf der Homepage der jeweiligen Bank. Grundsätzlich wird ein Personalausweis oder Reisepass für die Kontoeröffnung benötigt.

Sperrkonto für ausländische Studenten

Ausländische Studenten müssen ein Mindestvermögen für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland nachweisen. Ist dieses Vermögen nicht durch ein Stipendium gedeckt, benötigen sie ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank.

Sind die Unterlagen für die Kontoeröffnung vollständig, müssen diese bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland des Studenten beglaubigt werden. Anschließend erfolgt die Rücksendung des Kontoeröffnungsantrages zusammen mit den Kopien des Ausweisdokumentes an die Bank. Sobald das Konto eröffnet ist, erhält der Antragsteller eine Mitteilung. Als ausländischer Student muss er nun einen Mindestbetrag auf das Konto überweisen. Das Geld muss nicht in einer Summe überwiesen werden, Teilbeträge sind auch möglich. Ist der für den Aufenthalt notwendige Mindestbetrag auf dem Konto vorhanden, kann mit dem Nachweis des Guthabens das Visum beantragt werden.

Das Sperrkonto darf nur mit Zustimmung des Sperrbegünstigten aufgelöst werden. Im Fall ausländischer Studenten ist dies die Ausländerbehörde am Studienort oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland.

Sperrkonto für Kinder

Nach wie vor ist es nicht unüblich, dass Eltern oder Großeltern für die Kinder oder Enkel regelmäßig Geld sparen. Allerdings ist zu befürchten, dass ein 18jähriger im jugendlichen Überschwang das Guthaben nicht für den ursprünglich gedachten Zweck, beispielsweise das erste Auto oder die Finanzierung des Studiums, verwendet. In diesem Fall können Eltern oder Großeltern den Termin für die spätere Auszahlung des Guthabens bei der Kontoeröffnung festlegen. Der Nachwuchs kann durchaus Kontoinhaber sein, darf aber erst zu einem festgelegten Zeitpunkt über das Ersparte verfügen.

Als Alternative bietet sich an, dass die Großeltern das Konto auf den eigenen Namen eröffnen und testamentarisch verfügen, dass der Enkel Erbe des Sparguthabens wird. Es gilt allerdings zu beachten, dass das Konto in die Erbmasse fällt und der Steuerfreibetrag für Enkel bei Schenkung oder Erbschaft auf 200.000 Euro alle zehn Jahre limitiert ist. Eine Verfügungssperre lässt sich auch für die Variante des zu vererbenden Kontos vermerken.

Sonderform Kautionskonto

Während das klassische Sperrkonto einen festen Termin aufweist, zu dem das Guthaben ausgezahlt werden kann, läuft das Kautionskonto theoretisch unendlich. Es ist in der Dauer an die Vertragsdauer des Mietverhältnisses gebunden. Im Gegensatz zum klassischen Sperrkonto wird das Kautionskonto mittels einer Abtretungserklärung an den Vermieter abgetreten. Die Auszahlung der Kaution kann, wie bei einem Sperrkonto, nur mit Zustimmung des Vermieters durch Unterschrift auf der Abtretungserklärung erfolgen.

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