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Unisex-Tarife gelten auch in der betrieblichen Altersvorsorge

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die verbindliche Einführung der Unisex-Tarife am 21. Dezember gilt auch für Neuverträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des von der Deutschen Bank getragenen Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) unter 20 Versicherungsunternehmen, die mehr als 80 Prozent des Marktes abdecken.

Die Tarif-Umstellung erfolgt dabei laut DIA-Mitteilung vom Donnerstag in Berlin auf freiwilliger Basis, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) nur für private Versicherungsverträge eine geschlechtsneutrale Kalkulation anmahnte. Gleichwohl herrsche in der Assekuranz die übereinstimmende Meinung, dass dies auch auf die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen sei.

Getrennte Tarife für Männer und Frauen bei Betriebsrenten werden der Mitteilung zufolge künftig nur noch in ganz speziellen Einzelfällen angeboten. Derzeit gibt es mehr als 14 Millionen Betriebsrenten-Verträge - bei potenziell 35 Millionen Berechtigten. Nachholbedarf bestehe vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.