Unberechtigte Zahlungsaufforderungen ignorieren
Stand: 09.03.2011
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Leipzig - Sofern Zahlungsaufforderungen unberechtigt sind, können diese ignoriert werden. Das gilt auch dann, wenn sie mit einem Aktenzeichen versehen sind. In jedem Fall lohnt sich ein kritischer Blick auf solche Schreiben: Darin müssten gewisse Pflichtangaben auftauchen, etwa Sitz und Adresse des Forderungsinhabers sowie Fälligkeit der Forderung, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bezahlt werden sollten unberechtigte Forderungen in keinem Fall.
Erst wenn sich ein Inkassodienst oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung einer angeblichen Forderung melde, sei es erforderlich, diese Forderung schriftlich zurückzuweisen, erläutern raten die Verbraucherschützer.