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Sparanlage: Zinsen rechtzeitig abheben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die Verbraucher bis Ende Februar nicht abheben, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken in Berlin aufmerksam. Bei Sparanlagen mit festgelegter Kündigungsfrist liegen sie dann ebenso lange fest wie die eigentliche Anlage.

Vom Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 Euro abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2.000 Euro die für 2010 gutgeschriebenen Zinsen abheben.