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Schreiben vom Inkassobüro: Erst prüfen, dann zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Halle - Forderungen von Inkassounternehmen sollten nicht ohne vorherige Prüfung beglichen werden. "Bezahlt werden muss nur, wenn die Forderung auch berechtigt ist", erklärt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. So sollten Verbraucher misstrauisch werden, wenn in dem Schreiben gleich mit einer Kontopfändung gedroht wird. Es könnte sich dabei um eine unberechtigte Forderung einer unseriösen Inkassofirma handeln.

Mit solch fragwürdigen Methoden versuchten Inkassofirmen immer wieder, zwielichtige Forderungen einzutreiben, sagte Meisel. "Verbraucher können oft gar nicht erkennen, was die Grundlage der Forderung ist." Besonders ältere Menschen seien oft geschockt, wenn sie solche Briefe erhielten. "Aus lauter Angst überweisen sie dann das geforderte Geld."

Verbraucher sollten sich aber von unerwarteten Forderungen nicht einschüchtern lassen, sondern das Schreiben erst einmal prüfen. "Die Inkassofirma muss registriert sein", sagte Meisel. "Und das muss im Briefkopf zu erkennen sein." So müsse dort etwa angegeben werden, bei welchem Gericht die Firma unter welcher Nummer geführt werde. Diese Angaben könnten Verbraucher auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen.

Zudem müsse dem Schreiben eine Vollmacht des Gläubigers beiliegen. Denn nur dann könnten Verbraucher erkennen, wer hinter der Forderung stehe, erklärte Meisel. Soll der geforderte Betrag direkt an das Inkassounternehmen gezahlt werden, müsse es zudem eine Vollmacht zum Empfang des Geldes vorlegen können.

Doch auch wenn die Forderung unberechtigt ist, müssten Betroffene aktiv werden. "Es sollte Widerspruch eingelegt werden", sagte Meisel. "Unbestrittene Forderungen können unter Umständen bei der Schufa landen." Der Widerspruch müsse nachweisbar sein, das heißt er sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Weitere Schreiben könnten Verbraucher ignorieren. "Wenn es keine Grundlage für die Forderung gibt, muss man in der Regel nichts mehr machen."