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Scheidung: Rechtschutzversicherung hilft wenig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nicht nur die Hochzeit ist mit Kosten verbunden, sondern auch die Scheidung. Viele Verbraucher glauben, dass ihre Rechtschutzversicherung für die Anwaltskosten bei einer Scheidung aufkommt. Doch das ist ein Irrglaube.

Im Falle einer Scheidung hilft eine Rechtsschutzversicherung dem Paar wenig. Denn der Versicherer übernimmt die Anwaltskosten, die bei einer Scheidung anfallen können, nicht. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam. Wer eine Familien-Rechtsschutzversicherung hat, muss den Versicherer trotzdem über die Scheidung informieren. Grundsätzlich gilt: Nach einer Vertragsanpassung ist der Ex-Partner in der Regel nicht mehr mitversichert.