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Riester-Rente: Darüber sollten sich Sparer Gedanken machen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Elsmhorn - Wer über Jahrzehnte in seinen Riester-Vertrag einzahlt, will das Geld im Rentenalter natürlich auch genießen. Doch zuvor ist bei der Planung der eigenen Vorsorge-Strategie einiges zu beachten.

Beispielsweise sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Sparer in der Regel ab dem 60. Lebensjahr oder mit Beginn der gesetzlichen Rente eine Riester-Rente beziehen dürfen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Riester-Vertrag auch eine Erwerbunfähigkeitsrente umfasst. Dann können entsprechende Leistungen natürlich gezahlt werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde.

Auch die Frage nach der Rendite der Verträge stellt sich immer wieder. Natürlich lässt sich die exakte Rendite heute nicht bestimmen. Aber Rentenversicherungen garantieren eine eher niedrige Rente, die später durch Überschüsse aufgewertet wird. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile als Rendite-Hebel wirken, der die Rendite bei einer Rentenversicherung auf bis zu acht Prozent treiben kann.

Auszahlungsoptionen

Viele Sparer möchten sich ihr angespartes Geld im Alter gerne auf einen Schlag auszahlen lassen, um sich damit beispielsweise einen Herzenswunsch zu erfüllen. Beim Riester-Vertrag gilt aber, dass nur 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlbar sind. Außerdem können die in der Rentenphase anfallenden Zinsen und Erträge auf einmal ausgezahlt werden.

Das restliche Vermögen muss dann für die lebenslange Rente angelegt werden. Eine Ausnahme gilt hier für Kleinbetragsrenten, die weniger als ein Prozent der Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV (derzeit 25,55 Euro monatlich in den alten Bundesländern, 21,70 Euro in Ostdeutschland) ausmachen. Diese Renten können bei Rentenbeginn auf einen Schlag ausgezahlt werden - damit wird der Vertrag dann abgewickelt.

Steuern und Abgaben auf die Riester-Rente?

Wichtig für die Planung der eigenen Vorsorge ist ferner die Überlegung, wie viel Steuern später auf die Riester-Rente zu zahlen sind. Grundsätzlich wird die Riester-Rente voll in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen. Allerdings heißt das nicht unbedingt, dass die Riester-Rente wirklich voll versteuert wird. Denn nach derzeitigem Recht erhalten Rentner jährlich bis zu 8.000 Euro Einkommen komplett steuerfrei. Daneben sind noch verschiedene Freibeträge absetzbar. Außerdem können die Krankenversicherungsbeiträge voll abgesetzt werden.

Alles in allem sind damit rund 11.000 Euro jährlich auf jeden Fall steuerfrei. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente erst 2040 vollständig besteuert wird - bis dahin bleibt ein Teil steuerfrei - derzeit immerhin 40 Prozent. Unter dem Strich bleibt also vor allem für den Normalrentner allenfalls eine geringe Steuerbelastung der Riester-Rente im Alter, während die Förderung heute einiges an finanzieller Unterstützung bietet.

Ein weiteres Plus der Riester-Rentner ist, dass nach derzeitigem Recht keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Renten erhoben werden. Anders ist das etwa bei einer Direktversicherung. Deren Beispiel zeigt jedoch, wie schnell sich das ändern kann. Vor dieser Renditefalle sind nur Privatversicherte gefeit, weil sich deren Prämien für die Krankenversicherung grundsätzlich nicht nach dem Einkommen richten.