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Mit Scherzen in Überweisungen vorsichtig sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz - Bei einer privaten Überweisung mag die Versuchung groß sein, den Geldtransfer mit einem Witz aufzupeppen. "Koks und Bomben" ist als Verwendungszweck schließlich unterhaltsamer als "Frankreich-Urlaub". Verbraucher müssen aber wissen, dass nicht nur der Empfänger mitliest. "Banken sind gesetzlich verpflichtet, Finanztransfers zu verfolgen", erklärt Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Die müssen da einen genauen Blick drauf haben."

Dabei geht es natürlich nicht um harmlose Scherze, sondern zum Beispiel um den Kampf gegen organisiertes Verbrechen oder Terrorismus. Für Bankmitarbeiter oder eine Software, die Überweisungen überprüfen, sind Spaß und Ernst aber möglicherweise schwer zu unterscheiden.

Was bei einem misslungenen Scherz genau passiert, ist unklar. "Das liegt im Ermessensspielraum der Bank", so Holzhäuser. Theoretisch könnte das Geldinstitut aber zum Beispiel das Konto kündigen, wenn ein Kunde mit merkwürdigen Überweisungen immer wieder für Mehrarbeit sorgt, so die Expertin.

Grundsätzlich rät Holzhäuser daher von solchen Witzen in der Überweisung ab: "Gerade wenn es in den strafrechtlichen Bereich geht, kann es schon problematisch werden." Wer mit der Überweisung zum Beispiel scheinbar Hinweise auf Drogenhandel oder Prostitution gibt, bekommt am Ende womöglich sogar Besuch von der Polizei.

Grundsätzlich rät Josephine Holzhäuser, bei "Verwendungszweck" tatsächlich den Grund für die Zahlung einzutragen. "Das macht es einfach leichter, wenn man die Überweisung später noch einmal finden muss", sagt sie. Bei privaten Geldtransfers spricht aber nichts dagegen, das noch mit einem Gruß oder einem Dank an den Empfänger zu verbinden. Und grundsätzlich handelt es sich beim Überweisungszweck ohnehin um eine freiwillige Angabe. Das Feld darf also auch leer bleiben.