Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Klage gegen den Steuerbescheid muss formell korrekt sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid klagen will, muss auf die korrekte Form achten. Sonst wird die Klage als unzulässig verworfen, ohne dass sich das Finanzgericht überhaupt inhaltlich mt ihr beschäftigt. Experten raten zur Schriftform.

Steuerzahler können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Wer mit der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung dagegen klagen.

Klage nicht einfach über das Elster-Portal einreichen

Die Klage beim Finanzgericht darf der Steuerzahler selbst einlegen - also ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. "Dabei sollte aber unbedingt die richtige Form eingehalten werden", rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Sonst ist die Klage unzulässig."

Eine Klage, die über das elektronische Elster-Portal der Finanzverwaltung eingereicht wird, genügt nicht, entschied das Finanzgericht Münster (Az.: 7 K 2792/14 E). Im verhandelten Fall hatte der Kläger am letzten Tag der Klagefrist über das Elster-Online-Portal Klage eingelegt. Das Finanzamt übersandte die Klage an das Finanzgericht.

Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur sind nötig

Das Finanzgericht wies die Klage als unzulässig zurück, weil der Kläger diese nicht in der richtigen Form erhoben hatte. Voraussetzung sei eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur, um den Unterzeichner unzweifelhaft zu identifizieren. Beim Elster-Portal ist lediglich ein elektronisches Zertifikat erforderlich, das diesen Anforderungen nicht genügt.

Alternative zur Schriftform

Steuerzahler sollten die Klage daher schriftlich einlegen, also per Post, per Telefax oder durch Einwurf in den Briefkasten des Finanzgerichts. "Wer den Postweg nutzt, sollte daran denken, dass die Post einige Tage unterwegs sein kann", so Klocke. Dementsprechend sollte die Klage ein paar Tage vor dem Fristablauf abgeschickt werden. Der Kläger kann die Klage auch mündlich beim Finanzgericht zur Niederschrift geben. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.