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Immobilienrenovierung kann Steuern sparen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Die Renovierung von vermieteten Immobilien kann zu Steuererleichterungen führen, wenn diese noch vor Jahresende umgesetzt werden. Die anfallenden Kosten für die Renovierung können als sogenannte Werbungskosten in der Steuererklärung kenntlich gemacht werden. Wer Steuern sparen will und ohnehin Renovierungsarbeiten auf dem Plan hat, sollte dies noch vor dem Jahreswechsel erledigen.

Wer seine vermietete Immobilie vor Jahresende noch renoviert, kann damit unter Umständen Steuern sparen. Denn die Ausgaben lassen sich für 2016 als Werbungskosten geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Stehen ohnehin Arbeiten an, kann es sich also lohnen, jetzt noch Handwerker zu beauftragen. Wer die Immobilie erst vor kurzem erworben hat, sollte aber bedenken: Übersteigen die Ausgaben für Modernisierung und Instandhaltung innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten, können die Ausgaben nur über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.