IBAN ist bald Pflicht: Zahlendreher umgehend der Bank melden
Stand: 19.01.2016
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Düsseldorf - Ab 1. Februar müssen Bankkunden bei allen Überweisungen die 22-stellige International Bank Account Number - kurz IBAN - verwenden. Bankkunden sollten ihre Angaben genau überprüfen, denn Zahlendreher schleichen sich schnell ein. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Wer die Nummer falsch angibt, sollte sich an seine Bank wenden. Die ausführende Bank kann zwar für falsche Überweisungen nicht haftbar gemacht werden. In der Regel unterstützen Sparkassen und Banken aber ihre Kunden dabei, das Geld zurückzufordern. Sollte der falsche Empfänger den Betrag nicht zurückzahlen, können die Institute sogar seine Daten an den Betroffenen weitergeben. Damit verletzen sie nicht das Bankgeheimnis. Denn dadurch kann der Betroffene im schlimmsten Fall vor Gericht die Rückzahlung einklagen.