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Haushaltshilfe: Wie sich das Finanzamt an den Kosten beteiligt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bochum - Viele private Arbeitgeber melden Hilfen, egal ob fürs Putzen, Einkaufen oder für die Gartenarbeit, nicht an. Doch wer eine Haushaltshilfe "schwarz" beschäftigt, muss mit harten Strafen rechnen. Was viele nicht wissen: Die Anmeldung hat Vorteile, nicht nur für den Minijobber, sondern auch für seinen Arbeitgeber. Die Minijob-Zentrale erläutert warum.

Wer seine Hilfe anmeldet, profitiert gleich mehrfach. Der Arbeitgeber zahlt zwar neben dem Entgelt niedrige Pauschalabgaben in Höhe von 14,27 Prozent, kann aber 20 Prozent der gesamten Kosten von der Einkommensteuer abziehen (max. 510 Euro pro Jahr).

Verdient der Minijobber zum Beispiel 150 Euro im Monat, betragen die Abgaben für den Arbeitgeber monatlich 21,41 Euro für Steuern und Sozialversicherung - 34,28 Euro können jedoch von der Einkommensteuer abgezogen werden. Das macht ein Plus von 12,87 Euro.

Ein weiterer Vorteil der Anmeldung: Hat der Minijobber einen Unfall im Haushalt, ist der Arbeitgeber vor finanziellen Ansprüchen geschützt und die Hilfe abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt dann für Behandlungs- und Rehakosten auf.

Mit dem Haushaltsscheck - einem einseitigen Formular - ist es ganz einfach, die Hilfe anzumelden. Besonders schnell funktioniert die Anmeldung online unter www.minijob-zentrale.de.