Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Geringverdiener können Arbeitnehmersparzulage beantragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Wer wenig verdient, hat bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Die Zulage muss jedoch in der Steuererklärung beantragt werden, erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften.

Anspruch auf die Zulage haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20.000 Euro verdienen, bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren sind es 40.000 Euro.

Zulagenberechtigte kreuzen in Zeile 1 des Mantelbogens ihrer Steuererklärung das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an. Dann wird die Zulage vom Fiskus für das abgelaufene Kalenderjahr vorgemerkt. Auf das Konto des Arbeitnehmers fließt sie nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.

Vermögenswirksame Leistungen sind in der Regel tarifvertraglich geregelt. Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt unterschiedlich hohe Beträge für die Vermögensbildung hinzu. Bis zu 40 Euro pro Monat sind möglich. Arbeitnehmer müssen dazu einen Bausparvertrag, Bank- oder Fondssparplan abschließen - in diesen Vertrag fließt das Geld dann jeden Monat.