Eltern müssen Bankgeschäften von Minderjährigen zustimmen
Stand: 12.08.2011
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Düsseldorf - Für Bankgeschäfte brauchen Jugendliche bis 18 Jahre in der Regel die Zustimmung ihrer Eltern. Das gilt beispielsweise, wenn sie ein Girokonto eröffnen, Geld abheben oder überweisen wollen. Damit der Vertrag wirksam wird, reicht es aus, wenn ihn einer der beiden Elternteile genehmigt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Eine Ausnahme gilt für minderjährige Jugendliche, die schon arbeiten oder eine Ausbildung machen. "Sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern ein Gehaltskonto eröffnen und auch den vollen Lohn abheben", sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale. Für Überweisungen und andere Bankgeschäfte brauchten aber auch sie die Erlaubnis der Eltern.
Minderjährige, die einen Kredit aufnehmen oder das Girokonto überziehen wollen, brauchen sogar eine gerichtliche Genehmigung. Die Zustimmung der Eltern allein reicht dafür nicht aus. Bevor die Bank eine Geldsumme an den Jugendlichen leihweise auszahlt, muss dies vom Vormundschaftsgericht erlaubt werden. "Der Antrag dafür muss von den Eltern im Namen des Kindes gestellt werden", sagt Stefanie Laag, Schuldnerexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Erst mit dem 18. Geburtstag könnten Jugendliche Verträge mit der Bank selbst genehmigen.
Für eine am Donnerstag vorgestellte Studie hatte der WDR 1017 junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren zu ihrem Wissen über Finanzen befragt. Mehr als jeder Dritte gab zu, dass ihm zu diesem Thema der Überblick fehle (34 Prozent). Am häufigsten fehlt der Überblick Jugendlichen, die noch nicht arbeiten (47 Prozent).
Mehr als jeder dritte junge Mensch gab an, ein Konto mit Dispokredit zu haben (39 Prozent). Mehr als die Hälfte davon hat ihn auch schon einmal in Anspruch genommen (58 Prozent). Allerdings sind die Kosten für die Überziehung vielen unklar: 45 Prozent derjenigen, die schon einmal einen Dispo genutzt haben, haben keine Ahnung, wie hoch der Zins ist.