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Beim Autoleasing nicht von niedrigen Raten blenden lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München/Karlsruhe - Verbraucher sollten sich beim Autoleasing nicht von niedrigen Raten blenden lassen. "Bei vergleichsweise geringen Monatsraten kann es nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit teuer für den Kunden werden, wenn er dann plötzlich eine hohe Restwertausgleichszahlung leisten muss", erklärt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner. "Je nach Fahrzeug können da einige Tausend Euro zusammenkommen, mit denen man nicht unbedingt gerechnet hat."

Der Restwert des Leasingautos wird bei Vertragsabschluss kalkuliert. "Er ist aber nur schwer vorhersehbar, denn während einer drei- oder vierjährigen Vertragslaufzeit kann auf dem Gebrauchtwagenmarkt viel passieren", gibt Heimgärtner zu bedenken. In der Regel gilt: Je höher der Restwert kalkuliert ist, desto niedrigere Raten zahlt der Kunde.

Ist das Auto am Ende aber weniger wert als im Vorfeld berechnet, weil die Gebrauchtwagenpreise am Boden sind, muss der Kunde die Differenz aufbringen. "Der Leasinganbieter will ja beim Weiterverkauf des Fahrzeugs nicht draufzahlen und wälzt das Kalkulationsrisiko auf den Leasingnehmer ab."

In Leasingverträgen reicht es, wenn die Anbieter allgemein darauf hinweisen, dass ein Restwertausgleich fällig werden kann, ohne hier weiter ins Detail zu gehen. Das entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

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