Mieter: Gasanbieter wechseln auch ohne eigenen Zähler

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Bis zu 1.200 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Gotha, 99867
Jahresverbrauch: 21.000 kWh
Günstigster Tarif: PriogasSofort12Öko, Kosten im ersten Jahr: 801,03 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Gotha Grundversorgung, Kosten: 2.014,72 Euro
(Über ein Viertel der deutschen Haushalte beziehen laut Bundesnetzagentur den örtlichen Grundversorgungstarif. Sie können jederzeit wechseln.)
Einsparung: 1213,69 Euro
(Stand: 16.11.2020) - Exklusive Tarife
- Schnell und sicher wechseln


So haben wir gerechnet
Wohnort: Gotha, 99867
Jahresverbrauch: 21.000 kWh
Günstigster Tarif: PriogasSofort12Öko, Kosten im ersten Jahr: 801,03 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Gotha Grundversorgung, Kosten: 2.014,72 Euro
(Über ein Viertel der deutschen Haushalte beziehen laut Bundesnetzagentur den örtlichen Grundversorgungstarif. Sie können jederzeit wechseln.)
Einsparung: 1213,69 Euro
(Stand: 16.11.2020)
Gasanbieter wechseln auch ohne eigenen Zähler
Knapp 9 Millionen Verbraucher sind beim Gasanbieterwechsel auf ihren Vermieter angewiesen, weil sie keinen eigenen Zähler haben und deshalb nicht wechseln können.
In Deutschland gibt es rund 40 Millionen Haushalte, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln und so mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Der Grund dafür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das heißt, dass knapp 9 Millionen Verbraucher beim Gasanbieterwechsel auf den Vermieter oder die Hausverwaltung angewiesen sind.
Wirtschaftlichkeitsgebot: Vermieter muss Betriebskosten gering halten
Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vermieter zwar dazu angehalten, ihre Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Es besteht jedoch ein gewisser Spielraum und da der Vermieter oder Hausverwalter von der Preisersparnis bei einem Gasanbieterwechsel selbst nicht unbedingt profitiert, wird er möglicherweise nicht von sich aus wechseln. Der Mieter kann ihn jedoch freundlich auf die Wechselmöglichkeit hinweisen.
Vermieter muss Preisvergleiche anstellen, aber nicht günstigstes Angebot nehmen
Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) ist der Vermieter verpflichtet, den Preisanstieg zu erklären und aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots muss er grundsätzlich einen Gasvergleich anstellen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, das günstigste Angebot zu nehmen. Reden Sie mit Ihrem Vermieter und bieten Sie Ihre Mithilfe beim Gasanbieterwechsel an. Da Ihrem Vermieter kein Nachteil durch einen Wechsel entsteht, lässt er sich bestimmt überzeugen. Grundsätzlich sollten Sie versuchen, Ihren Vermieter von einem Gasanbieterwechsel zu überzeugen und ihn nicht fordern.
Keine Angst vor Versorgungsunterbrechung – gesetzlich geregelt
Man braucht keine Angst davor zu haben, dass die Gasversorgung durch einen Anbieterwechsel unterbrochen wird, da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Gaskunden zu beliefern. Der Zähler muss auch nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.
Gas-Preisvergleich im Internet: einfach und unkompliziert
Der Gasanbieterwechsel im Internet ist auch ganz einfach und unkompliziert. In unserem Gaspreisvergleich können Sie oder Ihr Vermieter sich alle verfügbaren Gasanbieter und -tarife nach Preis sortiert anzeigen lassen. So kann man gleich sehen, wie viel Geld man durch den Anbieterwechsel einsparen kann. Man braucht dann nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigt der neue Gasanbieter. Hier finden Sie Schätzwerte für den ungefähren Gasverbrauch (kWh pro Jahr) je nach Haushaltsgröße:
- Wohnung 50 m²: 5.000 kWh
- Wohnung 100 m²: 12.000 kWh
- Haus 150 m²: 18.000 kWh
- Haus 180 m²: 20.000 kWh
Zählen Sie nun die Kilowattstunden in Ihrem (Mehrfamilien-) Haus zusammen und geben Sie den Gesamtverbrauch sowie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner ein, dann erhalten Sie das Einsparpotenzial für Ihr Haus. Die Summe können Sie Ihrem Vermieter in Ihrem Gespräch oder in Ihrem Brief schon präsentieren.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns kostenlos unter 0800 – 80 80 890 an. Dort stehen wir Ihnen gerne montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und am Wochenende von 9 bis 22 Uhr zur Verfügung.