Mieter: Gasanbieter wechseln auch ohne eigenen Zähler
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Gas ab 0,10 Euro/kWh
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Bis zu 1.250 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Wuppertal, 42277
Jahresverbrauch: 20.000 kWh
Günstigster Tarif: Energieversorgung Deutschland EVD Gas Bonus 12, Kosten im ersten Jahr: 1.920,28 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 3.192,15 Euro
Einsparung: 1.271,87 Euro
(Stand: 06.12.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.
So haben wir gerechnet
Wohnort: Wuppertal, 42277
Jahresverbrauch: 20.000 kWh
Günstigster Tarif: Energieversorgung Deutschland EVD Gas Bonus 12, Kosten im ersten Jahr: 1.920,28 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 3.192,15 Euro
Einsparung: 1.271,87 Euro
(Stand: 06.12.2024)
*Neben der Kostenersparnis durch den Wechsel des Strom- oder Gastarifs jetzt im Aktionszeitraum von Bosch Gutschein profitieren ***Jetzt 50 % Gutschein (bis max. Warenkorb 1000 Euro, gültig bis 15.02.2025) für den gesamten Bosch Smart Home Onlineshop zu jedem über Verivox im Aktionszeitraum (9-23.12.2024) abgeschlossenen Strom- oder Gasvertrag sichern. Limitiert auf 100.000 Stück
Gasmarkt aktuell: Gastarif wechseln & richtig sparen
- Für das Jahr 2025 haben zahlreiche Gasnetzbetreiber eine Erhöhung der Netzentgelte angekündigt. Dies kann für Gaskundinnen und -kunden Mehrkosten von mehreren hundert Euro bedeuten.
- Die Mehrwertsteuer auf Gas beträgt seit April 2024 wieder 19 Prozent. Die Gaskosten für einen durchschnittlichen Haushalt sind dadurch bereits um über 200 Euro gestiegen.
- Darum ist ein günstigerer Gastarif jetzt ganz besonders wichtig. Wer wechselt, kann bis zu 1.250 Euro sparen.
- Gasanbieterwechsel als Mieter
- Heizkostenabrechnung vom Vermieter
- Was tun bei Erhöhung der Gaspreise?
- Wirtschaftlichkeitsgebot
- Preisvergleich durch Vermieter
- Garantierte Versorgungssicherheit
- Online-Gaspreisvergleich: einfach und unkompliziert
Kann ich als Mieter meinen Gasanbieter wechseln?
Prinzipiell kann man in Deutschland den eigenen Gasanbieter frei wählen. Bei Mieterinnen und Mietern gilt jedoch die Einschränkung, dass ein eigener Gaszähler vorhanden sein muss. Somit gibt es in Mietwohnungen zwei Varianten, wer für die Anmeldung beim Gasversorger und einen möglichen Anbieterwechsel zuständig ist.
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Hat jede Wohnung einen eigenen Gaszähler, zum Beispiel bei einer Etagenheizung, können die Mieterinnen und Mieter selbst einen Gasanbieter auswählen und kümmern sich um die An- und Abmeldung beim Ein- und Auszug. In diesem Fall werden die Heizkosten direkt an den Gasversorger gezahlt.
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Viele Miethäuser verfügen über ein zentrales Heizsystem mit nur einem Gaszähler. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die Anmeldung bei einem Gasanbieter bei der Eigentümerin der Immobilie. Folglich ist der Vermieter auch Vertragspartner des Gasanbieters. Einmal im Jahr erhalten alle Mietparteien eine Heizkostenabrechnung von der Vermieterin oder dem Vermieter.
Welche Informationen muss die Heizkostenabrechnung vom Vermieter enthalten?
In der jährlichen Heizkostenabrechnung werden der Energieverbrauch und die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung des Hauses angeführt und es wird aufgeschlüsselt, welchen Anteil die entsprechende Mietpartei davon tragen muss.
Die Heizkosten können entweder Teil einer jährlichen Nebenkostenabrechnung sein oder aber man erhält eine jeweils separate Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Beides ist rechtmäßig; die Heizkosten müssen aber klar aufgeschlüsselt sein.
Welche Informationen eine Heizkostenabrechnung enthalten muss, ist in der Heizkostenverordnung festgelegt. Die wichtigsten Positionen der Abrechnung sind:
- Erstellerin beziehungsweise Ersteller der Abrechnung
- Abrechnungszeitraum
- Nebenkosten für Strom, Gas, Öl oder Fernwärme sowie gegebenenfalls Transportkosten
- Nebenkosten für Reinigung, Wartung und Steuerung der Heizungsanlage
- Verteilerschlüssel für die unterschiedlichen Mietparteien
- Tatsächlicher Verbrauch
- Geleistete Vorauszahlung
- Zu zahlende beziehungsweise zu erstattende Gesamtkosten
Als Mieterin oder Mieter sollten Sie Ihre Heizkostenabrechnung sorgfältig prüfen. Bei ungewöhnlich hohen Heizkosten, die möglicherweise auf einen Fehler zurückzuführen sind, ist es ratsam, sich mit der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter in Verbindung zu setzen und Einspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Dafür gilt eine Frist von einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem Sie die Heizkostenabrechnung erhalten. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich an Ihren örtlichen Mieterverein wenden.
Was kann ich als Mieterin oder Mieter bei einer Erhöhung der Gaspreise tun?
Verfügt Ihre Wohnung über einen eigenen Gaszähler, können Sie bei einer Gaspreiserhöhung ganz einfach selbst den Anbieter wechseln und so mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Gehören Sie jedoch zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die den Gasanbieterwechsel nicht selbst durchführen können, weil sie keinen eigenen Zähler haben, können Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter freundlich auf die Wechselmöglichkeit hinweisen.
Wirtschaftlichkeitsgebot: Vermieter muss Betriebskosten gering halten
Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten.
Es besteht jedoch ein gewisser Spielraum und da die Vermieterin oder der Hausverwalter von der Preisersparnis bei einem Gasanbieterwechsel selbst nicht unbedingt profitiert, werden sie möglicherweise nicht von sich aus wechseln.
Vermieter muss Preisvergleiche anstellen, aber nicht günstigstes Angebot nehmen
Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) ist die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter verpflichtet, den Preisanstieg zu erklären und aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots muss grundsätzlich ein Gasvergleich durchgeführt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu, das günstigste Angebot zu nehmen.
Reden Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und bieten Sie Ihre Mithilfe beim Gasanbieterwechsel an. Da Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter kein Nachteil durch einen Wechsel entsteht, lässt sie oder er sich bestimmt überzeugen. Grundsätzlich sollten Sie versuchen, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter von einem Gasanbieterwechsel zu überzeugen und ihn nicht einzufordern.
Keine Angst vor Versorgungsunterbrechung
Man braucht keine Angst davor zu haben, dass die Gasversorgung durch einen Anbieterwechsel unterbrochen wird, da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Gaskundinnen und -kunden zu beliefern. Der Zähler muss auch nicht ausgetauscht werden. Falls es einmal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kundinnen und Kunden nutzen kann.
Online-Gaspreisvergleich: einfach und unkompliziert
Wenn Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter davon überzeugen wollen, den Gasanbieter zu wechseln, können Sie darauf hinweisen, dass der Gasanbieterwechsel im Internet ganz einfach und unkompliziert ist. In unserem Gaspreisvergleich können Sie oder Ihre Vermieterin beziehungsweise Ihr Vermieter sich alle verfügbaren Gasanbieter und -tarife nach Preis sortiert anzeigen lassen.
So kann man gleich sehen, wie viel Geld man durch den Anbieterwechsel einsparen kann. Man braucht dann nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigt der neue Gasanbieter. Hier finden Sie Schätzwerte für den ungefähren Gasverbrauch (kWh pro Jahr) je nach Haushaltsgröße:
- Wohnung 50 m²: 5.000 kWh
- Wohnung 100 m²: 12.000 kWh
- Haus 150 m²: 18.000 kWh
- Haus 180 m²: 20.000 kWh
Zählen Sie nun die Kilowattstunden in Ihrem (Mehrfamilien-)Haus zusammen und geben Sie den Gesamtverbrauch sowie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner ein, dann erhalten Sie das Einsparpotenzial für Ihr Haus. Die Summe können Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter in Ihrem Gespräch oder in Ihrem Schreiben schon präsentieren.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Gas ab 0,10 Euro/kWh
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So haben wir gerechnet
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Jahresverbrauch: 20.000 kWh
Günstigster Tarif: Energieversorgung Deutschland EVD Gas Bonus 12, Kosten im ersten Jahr: 1.920,28 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 3.192,15 Euro
Einsparung: 1.271,87 Euro
(Stand: 06.12.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
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Wir sind persönlich für Sie da!
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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
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