Stellungnahme Verivox zur e:veen Insolvenz
Worum geht es?
Der Energieanbieter e:veen Energie eG mit seinen Marken "Kiss me green" und "Lachgas" ist insolvent. Das Unternehmen hat am 9. Juli 2018 beim Amtsgericht Hannover einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Zum vorläufigen Sachverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann bestellt worden. Das Insolvenzverfahren hat die Restrukturierung und die Sanierung des Unternehmens zum Ziel.
E:veen beliefert nach eigenen Angaben deutschlandweit über 100.000 Kunden mit Strom und Gas. Die Tarife von e:veen wurden aufgrund strenger Verbraucherschutzkriterien nicht in den Verivox Tarif-Empfehlungen gelistet. Verivox hat im Jahr 2018 deshalb nur Kunden im einstelligen Bereich an e:veen vermittelt.
Folgende Punkte sind für betroffene Verbraucher wichtig
1. Versorgung bleibt gesichert
E:veen hat angekündigt, den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Das bedeutet: Kunden werden weiterhin mit Strom und Gas beliefert.
Für den Fall, dass e:veen dennoch zu einem späteren Zeitpunkt die Belieferung einstellen muss, ist die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom und Gas gesetzlich gesichert. Bei einem Lieferstopp fallen Kunden automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Wer dann drei Monate nichts unternimmt, wird automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers überführt. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung gehören in der Regel zu den teuersten Tarifen. Dafür haben Verbraucher eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen und können diesen Tarif deshalb innerhalb kürzester Zeit wechseln.
2. Überprüfen Sie Ihre Zahlungsverpflichtung
Wir empfehlen Kunden, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber e:veen zu überprüfen - insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Vorauszahlungen geleistet werden. Einzugsermächtigungen sollten Verbraucher über ihre Bank widerrufen und monatliche Abschlagszahlungen per Überweisung tätigen.
3. Kündigungsfristen prüfen
Außerdem sollten e:veen-Kunden ihren Tarif genau unter die Lupe nehmen: Denn Verträge mit kurzen Laufzeiten können zeitnah gekündigt werden. Die geltenden Laufzeiten und Fristen entnehmen Verbraucher ihren Vertragsunterlagen. Bei Fragen helfen die Tarifexperten von Verivox gern unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 80 80 890 weiter.
4. Sicheren Anbieter finden
Sofern Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen kündigen können, sollten sie dieses Recht nutzen. Mithilfe der Vergleichsrechner von Verivox ist schnell und unkompliziert ein neuer und sicherer Anbieter gefunden. Sollte e:veen die Belieferung einstellen, können Kunden aus der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers heraus, sofort einen neuen Strom- oder Gasanbieter wählen.
Verivox unterstützt alle e:veen-Kunden dabei, günstige und faire Angebote zu finden. Dazu haben wir im Stromrechner und im Gasrechner den Bereich der Tarif-Empfehlungen geschaffen. Hier finden Kunden nur FAIRE TARIFE, die besonders strenge Kriterien zum Verbraucherschutz erfüllen.
Ganz konkret bedeutet das:
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt nicht mehr als 12 Monate.
- Die Kündigungsfrist beträgt nicht mehr als 6 Wochen.
- Der Vertrag verlängert sich nach dem Ende der Erstlaufzeit um maximal 12 Monate.
- Die Preisgarantie gilt mindestens ein Jahr für alle Preisbestandteile außer staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen.
- Die Kundenempfehlungsquote des Anbieters beträgt innerhalb der letzten sechs Monate mindestens 70 Prozent oder es liegt keine negative Bewertung in diesem Zeitraum vor.
- Vorauskasse- und Pakettarife sowie Tarife mit Kaution werden nicht angezeigt.
- Der Neukundenbonus wird nur einberechnet, wenn er spätestens mit der ersten Jahresrechnung gezahlt wird und nicht an überraschende Bedingungen (z.B. zweites Belieferungsjahr) geknüpft ist.
- Je Anbieter wird nur ein Tarif dargestellt. So verhindern wir, dass Versorger viele gleichartige Tarife mit dem Ziel auf den Markt bringen, die ersten Plätze in der Tarifrechner-Ergebnisliste zu belegen.
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(Stand: 06.12.2024) -
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