Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Alkoholfahrten
Stand: 09.02.2012
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof kennt kein Pardon, wenn es um das Fahren unter Alkoholeinfluss geht: Wer volltrunken sein Fahrzeug bewegt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter hervor.
Ein Mann war mit mehr als 2,1 Promille Alkohol im Blut in eine Grundstücksmauer gefahren. Als er seiner Versicherung den Schaden meldete, zahlte diese zunächst, wollte dann aber das Geld zurück. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Danach kann die Versicherungsleistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden.
Eine Kürzung auf Null sei in Ausnahmefällen möglich, wenn der Autofahrer so fahrlässig sei, dass man ihm schon fast eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt unterstellen müsse, so die Richter jetzt. Außerdem sei immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles nötig (Az. IV ZR 251/10). Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt.