Urteil: Autoschlüssel liegengelassen - Versicherer darf kürzen
Stand: 03.09.2012
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Koblenz - Wer seinen Autoschlüssel offen liegen lässt und damit Dieben die Arbeit erleichtert, muss mit Kürzungen in der Kfz-Versicherung rechnen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 10 U 1292/11).
Im konkreten Fall hatte die Mitarbeiterin eines Seniorenheimes ihren Wagenschlüssel offen liegen lassen. Sie hatte ihn in einen Korb in einem unverschlossenen Raum des Heimes gelegt. Der Wagen wurde gestohlen und später beschädigt wiedergefunden.
Den Schaden von rund 7000 Euro ersetzte die Versicherung nur zur Hälfte. Die Frau klagte dagegen, scheiterte aber erst vor dem Koblenzer Landgericht und nun auch mit ihrer Berufung vor dem OLG. Eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 Prozent sei gerechtfertigt, weil die Frau grob fahrlässig gehandelt habe, urteilten die OLG-Richter. Die Frau habe die erforderliche Sorgfalt in "erheblichem Maße" außer Acht gelassen, zumal ein abschließbarer Raum sowie ein abschließbarer Spind vorhanden gewesen seien.