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Unfallversicherung muss für Sturz nach Operation nicht zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Celle - Die Unfallversicherung muss nicht für Schäden einspringen, wenn diese bei einer Heilmaßnahme geschehen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

In dem Fall hatte ein Pfleger einen in Narkose liegenden Patienten beim Umbetten fallengelassen. Die Ausschlussklausel greife in einem solchen Fall, da es sich um einen Unfall als Folge eines medizinischen Eingriffs handele. Da die Richter die entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen AUB 2000 auch als zulässig ansehen, musste die Versicherung die vereinbarten Leistungen nicht auszahlen.

(AZ: 8 U 107/09)