Unfallversicherung: Rasen begründet keinen Versicherungsverlust
Stand: 25.03.2010
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Hamburg – Resultiert aus einer zu hohen Geschwindigkeit ein Unfall, begründet dies allein nicht den Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. In dem Fall war ein Motorradfahrer mit seinem Motorrad schwer verunglückt und trug als Folge einen versteiften Arm davon. Die Unfallversicherung verweigerte die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von mehr als 53.000 Euro.
Zur Begründung verwies sie darauf, dass zum Zeitpunkt des Unfalls die zulässige Geschwindigkeit um rund 40 km/h überschritten worden war. Damit käme der Ausschluss des Versicherungsschutzes infrage, weil der Mann durch die hohe Geschwindigkeit wahrscheinlich eine Straftat begangen habe - und die schließe den Versicherungsschutz aus, argumentierte Versicherung weiter.
Das Gericht sah das jedoch anders. Tatsächlich sei der Mann zu schnell unterwegs gewesen. Die Richter sahen das Verhalten aber nicht als strafrechtlich relevant an. Zudem verwiesen sie auf die Ausführungen des Sachverständigen, denen zufolge der Unfall auch bei geringerer Geschwindigkeit nicht zu vermeiden gewesen wäre.
(AZ: 331 O 228/07)