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Sturmschaden: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für Teile von Deutschland gilt heute eine Sturmwarnung. Ab der Windstärke 8 übernehmen Versicherungen Schäden, die durch solche Stürme verursacht wurden. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Wichtig bei Schäden am Haus, im Garten oder am Auto ist: Betroffene müssen sich schnell bei ihrer Gebäudeversicherung melden, um ihren vollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Eine genaue Frist dafür gibt es laut dem Bund der Versicherten (BdV) nicht. Als erste Maßnahme kann es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken oder anzurufen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.

Und: Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentation sollten Betroffene daher direkt Fotos machen, rät der BdV. Daneben ist eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen.