Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Selbst beim Hausbau mit anpacken: Haftung klären

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer beim Hausbau selbst mit arbeitet, kann deutlich Kosten sparen. Wann und was gemacht wird, sollte aber mit dem Bauunternehmen geklärt werden - aus Haftungsgründen. Zwar haftet auf der Baustelle grundsätzlich die beauftragte Baufirma, wenn sich jemand verletzt. Doch wenn der Bauherr am Wochenende selbst auf der Baustelle arbeitet, muss er sich Gedanken über die Bauherrenhaftpflicht machen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) aufmerksam.

Die Folge ist, dass unter Umständen auf den privaten Bauherrn Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen zukommen können - etwa wenn sich ein Dritter bei den Arbeiten am Wochenende verletzt.

Grundsätzlich kommt es bei der Haftungsfrage darauf an, ob Bauherr und Bauunternehmen jeweils ihren Pflichten nachgekommen sind. Lässt etwa ein Mitarbeiter unter einer Plane eine Schaufel liegen, muss der Unternehmer für Schäden haften, wenn sich dadurch jemand am Wochenende verletzt. Verändert der Bauherr jedoch Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmers, muss er in der Regel für Schäden aufkommen. Das gilt also etwa, wenn er eine Überdeckung einer Bodenöffnung entfernt, ein Helfer dadurch stürzt und sich ein Bein bricht.

Damit es weder Streitereien noch Verletzungen gibt, sollte der Bauherren den Unternehmer über sein Vorhaben informieren und mit ihm über mögliche Gefahrenquellen sprechen. Nur so können beide ihren Sicherheitspflichten nachkommen.