"Lebensgut" PC: Versicherung muss für Nutzungsausfall zahlen
Stand: 29.11.2010
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Hamburg - Haftpflichtversicherungen müssen auch für den Nutzungsausfall eines beschädigten PCs aufkommen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam. Dennoch dürfte der Anspruch nur durchzusetzen sein, wenn kein anderer internetfähiger PC zur Verfügung steht.
Das Oberlandesgericht München hatte entschieden, dass der PC im Privathaushalt ein "Lebensgut" sei (Az.: 1 W 2689/09). Das heißt: Er gehöre auch im Privathaushalt wie die Kaffeemaschine oder das Telefon zum Alltag, erklärt der BdV. Wer auf ihn verzichten müsse, weil ein anderer ihn kaputt gemacht habe, könne eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung erwarten.