Hausratversicherung muss Software-Schäden nicht ersetzen
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 11.03.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Unna – Schlägt der Blitz ein, kann es schnell teuer werden, wenn die Überspannung elektronische Geräte beschädigt. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Computer betroffen ist und Software neu gekauft und aufgespielt werden muss.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Unna (AZ: 16 C 634/08) muss die Hausratversicherung die entstehenden Kosten jedoch nicht zahlen, wenn alte Software neu aufgespielt werden muss. Denn diese Kosten fallen weder unter den Begriff der versicherten Sachen noch unter die versicherten Kosten, sodass die Versicherung nicht ersatzpflichtig ist.
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