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Haftpflichtversicherung deckt Baumfällen im Garten ab

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied kürzlich, dass Schäden, die durch das Baumfällen im eigenen Garten entstehen, von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies teilte der Verein Wohnen im Eigentum mit.

Im verhandelten Fall hatte ein Hausbesitzer auf seinem Grundstück mit der Kettensäge drei 20-Meter-Pappeln gefällt. Zwei der Bäume fielen wie geplant in seinen Garten, der dritte auf das Nachbarhaus. Dabei entstand ein Schaden von über 7000 Euro. Die Privathaftpflicht-Versicherung wollte die Kosten nicht übernehmen.

Die Richter am BGH verurteilten das Unternehmen zur Zahlung. Denn nur bei einem auf längere Dauer angelegten Verhalten könne von einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung die Rede sein. Das Fällen von drei Bäumen an einem Tag falle aber nicht darunter.