Gesetzliche Unfallversicherung: Umweg kostet Schutz
Stand: 23.09.2011
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Stuttgart - Wenn Arbeitnehmer auf dem Nachhauseweg einen Umweg machen, um sich die Auslage eines Schaufensters anzugucken, verlieren sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
In dem Fall war ein Mann auf dem Nachhauseweg auf das Schaufenster eines Reisebüros aufmerksam geworden. Als er sich die Auslagen näher anschauen wollte, stürzte er und brach sich den Knöchel. Die Berufsgenossenschaft wollte das Missgeschick nicht als Wegeunfall anerkennen.
Damit es sich um einen Berufsunfall handelt, müsse der Unfall in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, entschieden die Richter. Wird der Weg dagegen unterbrochen, um etwas Privates zu erledigen, entfällt der Versicherungsschutz.
(Aktenzeichen: SG Stuttgart S 13 U 8068/09)