Autofahrer müssen Vandalismusschäden eindeutig nachweisen
Stand: 01.12.2014
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Duisburg - Autobesitzer, die von ihrer Vollkaskoversicherung Schadenersatz aufgrund von Vandalismus fordern, müssen dafür eindeutige Beweise liefern. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 12 S 61/13).
In dem verhandelten Fall behauptete ein Autofahrer, sein Wagen sei auf der Garageneinfahrt seiner Schwester mutwillig zerkratzt worden. Er forderte 3.800 Euro Schadenersatz von seiner Vollkaskoversicherung. Die musste am Ende nicht zahlen, da das Gericht bezweifelte, dass die Kratzer auf Vandalismus zurückgingen. Dagegen sprach nach Ansicht der Richter unter anderem, dass der Fahrzeughalter den Schaden nicht bei der Polizei angezeigt hatte. Auch seien die Kratzer untypisch für Vandalismus. Darüber hinaus hatte die Schwester des Klägers als Zeugin widersprüchliche Angaben gemacht.