Auch Angehörige dürfen Unfall bezeugen
Stand: 12.03.2015
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Henstedt-Ulzburg - Nach einem Unfall dürfen grundsätzlich auch Familienangehörige, die den Vorfall beobachtet haben, für die Versicherung als Zeugen aussagen. Wichtig sei, dass der Zeuge eine schlüssige und glaubwürdige Aussage macht, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Manchmal reicht auch eine Selbstauskunft: "Wenn der Sachverhalt eindeutig ist und sich klar darstellt, braucht man eigentlich gar keinen Zeugen. Dann reicht auch die Aussage des Versicherungsnehmers."
Akzeptiert der Versicherer die Zeugenaussage oder Selbstauskunft nicht, können sich Verbraucher an den Versicherungsombudsmann der Schlichtungsstelle wenden - das ist kostenlos. Auch dann lenkt das Versicherungsunternehmen nicht immer ein. "In der Regel muss dann ein Gericht klären, ob der Versicherer zahlen muss", sagt Boss. Ein unabhängiger Sachverständiger prüfe dafür die Sachlage und die Plausibilität der Aussagen.