Arbeit im Home-Office: Lücke im Versicherungsschutz schließen
Stand: 23.10.2018
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Celle – Wer zu Hause arbeitet und sein Kind in die Kita bringt, sollte sich privat gegen Unfälle absichern. Der gesetzliche Versicherungsschutz weist nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen erhebliche Lücken auf.
Mögliche Unfallfolgen, die die Erwerbsfähigkeit mindern könnten, sollten demnach privat abgesichert werden, sagte Gerichtssprecher Carsten Kreschel in Celle zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: L 16 U 26/16). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Der Fall
In dem konkreten Fall ging es um eine Mutter, die von zu Hause aus arbeitete. Auf dem Rückweg vom Kindergarten rutsche sie bei Blitzeis mit ihrem Fahrrad aus und brach sich den Ellenbogen. Die komplizierte Behandlung nach dem Unfall kostete etwa 19 000 Euro. Die Krankenkasse bezahlte, forderte das Geld von der Berufsgenossenschaft aber zurück. Diese wiederum hielt sich nicht für zuständig, weil kein Arbeits- oder Wegeunfall vorgelegen habe, sondern ein privater Heimweg.
Das Urteil
Diese Auffassung hat das Landessozialgericht nun bestätigt: Wenn sich Wohnung und Arbeitsplatz in einem Gebäude befinden, sei der Weg zum Kindergarten privat. Ob der Versicherungsschutz angesichts der zunehmenden Bedeutung von Arbeit aus dem Home-Office heraus erweitert werden sollte, könne nur der Gesetzgeber entscheiden, so das Gericht.