Netzagentur verbietet Energieversorger die Erhöhung von Abschlägen
Stand: 08.02.2022
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Die Bundesnetzagentur hat einem Strom- und Gasversorger aus Köln nachträglich eine im Oktober 2021 vorgenommene Erhöhung von Abschlagszahlungen untersagt. Die Erhöhung sei nicht mit dem Energierecht zu vereinbaren, teilte die Behörde am Dienstag mit. Die gegenüber zahlreichen Haushaltskunden ausgesprochenen Erhöhungen der monatlichen Abschläge für Strom und Gas seien ohne rechtliche Grundlage erfolgt.
Die Netzagentur hatte das Aufsichtsverfahren gegen den Energieversorger aufgrund von Kundenbeschwerden im November eingeleitet. Für den Wiederholungsfall drohte die Behörde ein Zwangsgeld von 100 000 Euro jeweils für die Sparten Strom und Gas an.
Keine ausreichenden Gründe für höhere Abschläge
«Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden», sagte der Behördenpräsident Jochen Homann. Das Unternehmen habe sich in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf vereinbarte Preiserhöhungen stützen können, berichtete die Behörde weiter. Auch in angespannten Marktsituationen seien die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Nach früheren Angaben der Netzagentur hatte das Unternehmen am 22. und 23. Oktober Schreiben zur Erhöhung von Abschlagszahlungen verschickt. Die Erhöhung sei unter anderem mit gestiegenen Beschaffungskosten begründet worden.