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Unter Übergangsgeld versteht man eine Lohnersatzleistung, welche Menschen gezahlt wird, um im Falle einer langfristigen Krankheit den Verdienstausfall aufzufangen. Das Übergangsgeld wird nur dann ausgezahlt, wenn der in der Regel 6-wöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erloschen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen des Übergangsgelds dienen zur beruflichen Reha, medizinischen Rehabilitation oder für Maßnahmen zur Berufsfindung.
  • Des Weiteren gehören auch Umschulungen, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Kosten für Arbeitskleidung und Lernmittel sowie Prüfungsgebühren und einige andere relevante Kosten zu den Leistungen des Übergangsgeldes.
  • Anspruch auf Übergangsgeld haben Beamte, Menschen mit einer Behinderung und Arbeitnehmer.

Übergangsgeld: Was ist das?

Die Leistungen dienen zur beruflichen Reha, medizinischen Rehabilitation oder für Maßnahmen zur Berufsfindung. Dabei können verschieden Personengruppen Unterstützung von unterschiedlichen Leistungsträgern bekommen. Somit ist „Übergangsgeld“ auch eine Art Sammelbegriff, meint aber immer eine finanzielle Unterstützung seitens öffentlicher Stellen für Menschen, die sich beruflich in einem Übergang befinden. Die genauen Regelungen zum Übergangsgeld finden sich in Kapitel 6 SGB IX. Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss immer beantragt werden.

Was ist das Ziel von Übergangsgeld?

Übergangsgeld wird zumeist gezahlt, um Menschen den Einstieg in einen neuen oder den Wiedereinstieg in ihren vorherigen Beruf zu vereinfachen. Deshalb werden damit auch alle Maßnahmen gefördert, die ein Ankommen im Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu gehören etwa Umschulungen, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Kosten für Arbeitskleidung und Lernmittel sowie Prüfungsgebühren und einige andere relevante Kosten. Liegt der Fokus nicht auf der beruflichen sondern der medizinischen Rehabilitation, sollen Kosten für Reha-Maßnahmen übernommen werden.

Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

Anspruch auf Übergangsgeld haben Beamte, Menschen mit einer Behinderung und Arbeitnehmer. Beamte bekommen die Entgeltersatzleistung, wenn sie aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden. Auch ehemalige Abgeordnete des Bundestags fallen unter diese Regelung nach Ablauf ihres Mandats. Bei Menschen mit einer Behinderung wird Übergangsgeld gezahlt, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Genauer gesagt wird mit der Unterstützung eine Bildungsmaßname ermöglicht, die das Finden einer Beschäftigung oder den Erhalt eines Arbeitsvertrags erleichtern können. Außerdem erhalten Menschen ein Übergangsgeld, die sich in einer medizinischen Rehabilitation befinden und keine Lohnfortzahlungen mehr von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Welche Stellen zahlen Übergangsgeld?

Ähnlich unterschiedlich wie die Empfängergruppen von Übergangsgeld sind auch die Leistungsträger. Das Übergangsgeld, das Menschen mit einer Behinderung erhalten, wird beispielsweise von der Agentur für Arbeit im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gezahlt. Bei Menschen in medizinischen Reha-Maßnahmen zur Vorbeuge von Frührente ist der Leistungsträger hingegen die Rentenversicherung. Ist die Reha zur Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit ist die gesetzliche Krankenversicherung die zuständige Stelle. In weiteren Fällen können auch die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaften gegebenenfalls Übergangsgeld an Versicherte zahlen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Es ist nicht möglich, für jeden denkbaren Einzelfall sämtliche Voraussetzungen aufzulisten, aber natürlich gibt es einige Konstanten, Aspekte, die in den allermeisten Fällen als erfüllt gelten müssen. So kann ein Versicherter Übergangsgeld beantragen, wenn er nach einer Krankheit oder einem Unfall nach der Behandlung noch weitere gesundheitliche Maßnahmen benötigt, um wieder arbeiten zu können.

Im Fall einer Förderung durch die Agentur für Arbeit muss beispielsweise in den vorangegangenen drei Jahren ein mindestens zwölf Monate umfassender Versicherungszeitraum bestanden haben. Wenn die Rentenversicherung der Leistungsträger ist, muss der Leistungsempfänger schon gearbeitet und somit Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Versicherte haben ebenfalls einen Anspruch, wenn sie Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Krankengeld erhalten haben.

Sonderfall Beamte

Bei Beamten ist es insbesondere wichtig, dass sie nicht auf eigenen Wunsch entlassen wurden, wenn sie Übergangsgeld erhalten wollen. In ihrem Fall ist der Bezug des Gelds auch nicht an eine Fortbildung oder Ähnliches geknüpft, dient aber dazu, ein ausfallendes Einkommen vorübergehend abzufangen.

Wie berechnet sich Übergangsgeld?

Die konkrete Höhe des Übergangsgelds hängt ab vom vorherigen Einkommen des zukünftigen Empfängers. Die Agentur für Arbeit sowie die Deutsche Rentenversicherung setzen dabei dieselbe Berechnungsgrundlage an. Das Übergangsgeld darf demnach nicht höher sein als das letzte Nettogehalt und beträgt meist 80 Prozent des letzten Bruttogehalts. Das bedeutet, dass ein Versicherter mit Kind rund 75% und ein Versicherter ohne Kind 68% seines Nettoeinkommens erhält.

Bei Beamten richtet sich die Höhe der Bezüge ebenfalls nach der Summe, die sie im letzten Monat ihres Dienstverhältnisses erhalten haben. Allerdings spielt auch oft die Dauer des Dienstverhältnisses eine zusätzliche Rolle bei der Berechnung des Übergangsgelds.

Über welchen Zeitraum wird Übergangsgeld gezahlt?

Generell wird das Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation oder einer beruflichen Bildungsmaßnahme gezahlt, und zwar für die Dauer, die diese Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Maximal erfolgt die Zahlung jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen. Die Zahlung beginnt erst nachdem die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers beendet ist. Bei Arbeitsunfähigkeit kann das Geld auch über den Zeitraum von 6 Wochen ausbezahlt werden (§ 51 SGB IX).

Bei Beamten aus dem politischen Bereich richtet sich die Dauer nach den Dienstjahren, beträgt aber mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre. Bei anderen Beamten kann Übergangsgeld gezahlt werden, bis der Beamte das für seine Tätigkeit festgeschriebene Höchstalter erreicht hat.

Beratung in Anspruch nehmen

Wer sich nicht sicher ist, ob und in welcher Höhe er Übergangsgeld erhält, sollte eine Beratung beim jeweiligen Leistungsträger in Anspruch nehmen. Da das Geld immer beantragt werden muss, lässt sich die Kommunikation mit der Renten- oder Krankenversicherung nicht umgehen.

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