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Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Beim Thema private Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen muss man zwischen Krankenvollversicherungen und Zusatzversicherungen unterscheiden. Um es vorwegzunehmen: Eine private Krankenvollversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Etwas anders sieht es bei Zusatzversicherungen aus. Die ersten Anbieter haben bei Zahnzusatzversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen Tarife im Programm, die von den Gesundheitsfragen absehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenvollversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind nur für neugeborene Kinder der versicherten Person möglich.
  • Einige Versicherer bieten bei Zahnzusatzversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen Tarife ohne Gesundheitsfragen an.
  • Vorerkrankungen müssen immer angegeben werden. Im schlimmsten Fall kündigt der Versicherer den Vertrag rückwirkend.

Wie finde ich eine private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung muss nicht zwingend ein Grund für eine Ablehnung sein. Eine Vorerkrankung kann, muss aber auch nicht, zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen. Es ist immer die Frage, um welche Art von Vorerkrankung es sich handelt.

Grundsätzlich bedeuten chronische Erkrankungen einen Prämienzuschlag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Krankheit ab. Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheitsbilder sind nicht empfehlenswert. Es besteht das Risiko, dass ein anderer Behandlungsbedarf darauf zurückzuführen ist. Ein Beispiel dafür sind Zähne. Probleme mit den Zähnen können zu Rückenschmerzen oder Kopfschmerzen führen. Eine leichte Fehlstellung der Wirbelsäule kann in vielen Jahren dazu führen, dass es Probleme mit den Knien gibt. Ein Prämienzuschlag ist sinnvoll, ein Leistungsausschluss nicht.

Lag die Vorerkrankung einige Jahre zurück und es wurden keine erneuten Behandlungen notwendig, kann man mit dem Versicherer über eine Streichung des Risikozuschlages verhandeln. Meist genügt ein behandlungsfreier Zeitraum von zwei Jahren seit Vertragsabschluss.

Bei der Suche nach einem Krankenversicherer gilt auch bei einer Vorerkrankung, sich zunächst die Gesellschaft herauszusuchen, deren Bedingungswerk am zutreffendsten erscheint.

Welche Vorerkrankungen sind überhaupt ein Ausschlusskriterium?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort mit einer Liste der fraglichen Erkrankungen. Es ist immer eine Frage der Schwere des Krankheitsbildes oder ob es sich um eine chronische Erkrankung handelt.

Schwere Krebserkrankungen oder massive Fehlstellungen des Bewegungsapparates können ein Ausschlusskriterium sein. Wer vor vielen Jahren eine Hautkrebs-Operation hatte und seit dem behandlungsfrei ist, muss nicht zwingend davon ausgehen, dass es zu einem Ausschluss oder einer Ablehnung kommt.

Zentraler Bestandteil des Antrages sind die Gesundheitsfragen. Je jünger ein Antragsteller ist, um so übersichtlicher dürften die Angaben ausfallen. Allerdings fragen die Versicherer auch nach dem Arzt, der am Besten über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person informiert ist. Gibt es im Antrag außer dem Hinweis auf eine Erkältung keine weiteren Angaben zu Vorerkrankungen, findet meist noch nicht einmal eine Arztanfrage statt.

Fallen die Angaben etwas umfangreicher aus, kontaktiert der Versicherer den behandelnden Arzt. Möglich ist bei einem größeren Krankheitsbild auch, dass sich die zu versichernde Person untersuchen lassen muss. Die Versicherung gibt dabei dem Arzt vor, auf welche Kriterien er bei der Untersuchung achten muss.

Vorerkrankungen bei Gesundheitsfragen verschwiegen: Was passiert?

Jeder Antragsteller sollte sich bewusst sein, dass er die Gesundheitsfragen bei einer privaten Krankenversicherung ehrlich und umfassend beantworten muss. Auch wenn der Wunsch noch so groß ist, privat versichert zu sein, sollte dies kein Grund für eine Unterlassung darstellen.

Reicht der Versicherungsnehmer Rechnungen für eine Behandlung ein, die auf eine Vorerkrankung schließen lassen, wird der Versicherer aktiv. Zunächst fragt er beim behandelnden Arzt an. War die versicherte Person im Vorfeld gesetzlich versichert, folgt die Anfrage bei der Krankenkasse. Bestätigt sich der Verdacht, dass eine Vorerkrankung bestand, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Der Versicherer berechnet rückwirkend einen Risikozuschlag, fordert diesen ein und trägt die Behandlungskosten.
  • Der Versicherer verweigert die Leistung und bietet für die Zukunft entweder einen Risikozuschlag an, oder besteht auf Leistungsausschluss.
  • Im schlimmsten Fall hebt die Versicherungsgesellschaft den Vertrag rückwirkend auf. In diesem Fall bekommt der Beitragszahler alle gezahlten Prämien zurückerstattet. Im Gegenzug muss er der Versicherungsgesellschaft alle erbrachten Leistungen zurückzahlen.

Das Thema Vorerkrankung gilt nicht nur für den Zeitraum bis zur Antragstellung. In der Regel beginnen Krankenversicherungen erst ein viertel Jahr nach Antragstellung. Grund ist, dass der Versicherungsnehmer die bestehende Krankenkasse erst kündigen sollte, wenn die Police der privaten Krankenversicherung vorliegt. Für die Kündigung wiederum muss er die Fristen wahren.

Kommt es in der Zeit zwischen Antragstellung und Vertragsbeginn zu einer Erkrankung, muss diese im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht dem Versicherer mitgeteilt werden. Unterlässt der Antragsteller dies, greifen die gleichen Mechanismen wie bei Verschweigen von Krankheiten vor Antragstellung.