Sonderkündigung: Versteckte Preiserhöhung entdecken
30.11.2019 | 08:23
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Bis zum 30. November lassen sich Kfz-Versicherungen regulär kündigen. Danach gilt nur noch ein Recht auf Sonderkündigung, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Das ist teilweise nicht leicht zu entdecken, wie das Vergleichsportal Verivox erklärt.
Sonderkündigungsrecht bei höherem Beitrag
Die meisten Kfz-Versicherungen können bis zum 30. November gekündigt werden. Nach dem Stichtag gilt nicht mehr das reguläre Kündigungsrecht, sondern nur das Recht auf Sonderkündigung. Das greift, wenn der Versicherungsbeitrag im kommenden Jahr teurer wird. Gründe können eine Tariferhöhung des Versicherers sein, aber auch die Eingruppierung des Autos in eine teurere Regional- oder Typklasse. Es genügt übrigens, wenn nur ein Vertragsbestandteil – Haftpflicht oder Kasko – erhöht wird und der andere sinkt. Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Zugang der Rechnung, also vielfach bis in den Dezember hinein.
Erhöhung, selbst wenn der Beitrag sinkt
Oft besteht sogar dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag eigentlich sinkt. Unfallfreie Autofahrer rutschen ab Januar 2020 wieder in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und erhalten dabei meist auch einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. „Wenn der Kfz-Versicherer diesen Rabatt nicht komplett an den Kunden weiterreicht, dann steckt dahinter eine Preiserhöhung. Somit hat der Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Die Kunden sollten in der Beitragsrechnung auf das Wort „Vergleichsbeitrag“ achten. Ist der tatsächliche Beitrag höher als der Vergleichsbeitrag, dann hat der Versicherer den Preis erhöht. Der Vergleichsbeitrag wird dabei für Kasko und Haftpflicht separat ausgewiesen. Die Versicherer sind verpflichtet, auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.