Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Sofortentschädigung: Verivox kooperiert mit Fluggastportal EUflight

04.05.2017 | 17:20

Heidelberg. Ab sofort setzen sich die Tarifexperten von Verivox auch für die Rechte von Fluggästen ein: In Kooperation mit EUflight bietet das Vergleichsportal nun auch einen Rechner, um die Sofortentschädigung bei verspäteten, überbuchten oder annullierten Flügen kostenlos zu prüfen. Betroffene können die Entschädigungssumme für ihren Flug kostenfrei anfragen und sich ein unverbindliches Angebot zusenden lassen. Das Besondere: Der Betrag wird erfolgsunabhängig und innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt. Dabei behält EUflight eine Servicegebühr von 35 Prozent* ein.

Fluggastrechte stärken und Ansprüche geltend machen

Das Flugaufkommen steigt kontinuierlich und immer häufiger starten Flüge verspätet, werden überbucht oder sogar annulliert. Geschäftstermine können daher nicht eingehalten werden oder es geht wertvolle Urlaubszeit verloren. Häufig kennen Fluggäste ihre Rechte in solchen Fällen nicht oder schrecken vor langwierigen Verfahren und endlosen Warteschleifen in den Callcentern der Fluglinien zurück. Allein in Deutschland verzichten Fluggäste jedes Jahr auf rund 700 Millionen Euro Entschädigung.

Mit dem neuen Angebot von Verivox und EUflight können sich Verbraucher jetzt viel Zeit und Ärger sparen. EUflight ist der einzige Anbieter auf dem Markt, der ausschließlich Sofortentschädigungen bei Flugunregelmäßigkeiten anbietet. Zudem haben Kunden das Recht, den ausgezahlten Erstattungsbetrag in jedem Fall zu behalten – auch, wenn EUflight den Anspruch gegen die Fluggesellschaft später nicht durchsetzen kann. Damit besteht keinerlei Kosten- und Prozessrisiko für den Fluggast.

„Unser Ziel ist es, mit all unseren Produkten den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden und ihre Marktmacht zu stärken“, sagt Klaus Hufnagel, Geschäftsführer der Verivox GmbH. „Die Einbindung eines Entschädigungsrechners für Fluggäste in unser Angebot ist daher nur konsequent. Verbraucher müssen sich jetzt nicht mehr durch unzählige Paragraphen wühlen und monatelange Gerichtsverfahren durchstehen, sondern kommen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht.“

Was steht Fluggästen rechtlich zu?

Laut der EU-Verordnung von 2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet, überbucht ist oder komplett gestrichen wird. Dies gilt, wenn der Grund für die verspätete Ankunft oder die Flugannullierung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Zudem muss die ausführende Airline ihren Sitz in der EU haben; für Flüge mit allen anderen Airlines können Ansprüche nur geltend gemacht werden, sofern der Flug(gast) innerhalb der EU gestartet ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Umfang der Verspätung und der Flugdistanz.

*zzgl. MwSt. bei Bestätigung des Anspruchs