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Mitnahme der Handynummer oft kostspielig

12.04.2012 | 10:00

Heidelberg. Meist will man seine alte Handynummer behalten, wenn man zu einem neuen Anbieter wechselt – dafür wird jedoch in der Regel eine Gebühr fällig. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat die Kosten, die für die Rufnummermitnahme in Rechnung gestellt werden, verglichen.

Bei fast allen Anbietern wird eine „Ablösegebühr“ fällig, wenn man die Nummer beim Anbieterwechsel mitnehmen möchte. Durchschnittlich müssen rund 27 Euro dafür gezahlt werden.

Beim neuen Anbieter zahlt man in der Regel nichts für das Mitbringen der alten Rufnummer, doch es gibt Ausnahmen: Beispielsweise stellt solomo bei dem Tarif smart 25 Euro dafür in Rechnung. Einzelne Anbieter verweigern die eingehende Rufnummerportierung sogar ganz.

Dabei sprach die ehemalige Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post, heute Bundesnetzagentur, jedem Mobilfunk-Kunden ein Nutzungsrecht für seine Rufnummer zu. Demnach ist die Handynummer nicht Eigentum des Anbieters, sondern des Kunden.

„Dass Anbieter laut Gesetz noch immer bis zu 30,72 Euro für die Rufnummermitnahme verlangen dürfen, ist alles andere als verbraucherfreundlich und hätte bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beachtet werden sollen“, sagt Christof Zinkgräf, Leiter Telekommunikation bei Verivox.

Für Verbraucher lohnt es sich, auf spezielle Sonderaktionen beim Anbieterwechsel zu achten, die das Mitbringen der alten Rufnummer belohnen. Bei solchen Aktionen – wie sie beispielsweise blau.de derzeit anbietet – erhält man als Neukunde eine Gutschrift und bekommt somit die zuvor gezahlte Ablösegebühr zurück.