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Krankenkassen: So nutzen Kassenmitglieder das Sparpotenzial von mehreren Hundert Euro

08.01.2015 | 11:00

Heidelberg. Durch die neuen Zusatzbeiträge stehen die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahresbeginn stärker im Preiswettbewerb und 14 Prozent der Versicherten ziehen einen Wechsel in Erwägung, wie eine Umfrage des unabhängigen Verbraucherportals Verivox zeigt. Wechseln kann aktuell fast jeder gesetzlich Versicherte, das Sparpotenzial beträgt bis zu 643,50 Euro im Jahr.

Wer kann wechseln?

Nahezu jeder der knapp 53 Millionen gesetzlich Krankenversicherten kann sich jetzt einen neuen Anbieter suchen. Dazu kündigt er seine Krankenkasse entweder regulär oder dank des Sonderkündigungsrechts.

Regulär kündigen können Versicherte, die mindestens 18 Monate bei ihrem Anbieter sind und sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben.

Den übrigen steht jetzt überwiegend ein Sonderkündigungsrecht zu, weil fast alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag eingeführt haben. Lediglich Versicherte mit dem Wahltarif „Krankengeld“ haben keine Möglichkeit zu kündigen.

Welche Fristen gelten?

Eine reguläre Kündigung ist immer möglich. Eine Sonderkündigung wegen des Zusatzbeitrags muss der Versicherte bis Ende Januar vornehmen.

Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse.

Können Versicherte jede beliebige Krankenkasse auswählen?

Eine gesetzliche Krankenkasse darf keinen Antrag aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen.

Aber viele Krankenkassen sind nur in bestimmten Bundesländern tätig. Um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, muss der Versicherte in dessen Tätigkeitsgebiet leben oder arbeiten.

Gerade Anbieter mit besonders niedrigem Zusatzbeitrag sind oft nur regional tätig. „Ein Tipp: Wer in einem Bundesland lebt und in einem anderen arbeitet, sollte einen Krankenkassenvergleich im Internet für beide Bundesländer durchführen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „So findet der Verbraucher manchmal noch ein günstigeres Angebot.“

Wie funktioniert der Wechsel zur neuen Krankenkasse?

Der Antrag kann schriftlich, per Fax und oft auch online gestellt werden. Die Kündigung beim alten Anbieter sollte schriftlich erfolgen. Anschließend sendet der Versicherte die Kündigungsbestätigung an die neue Krankenkasse.

Für die elektronische Gesundheitskarte benötigt der neue Anbieter ein Foto in Papierform. Das Bild als Datei per Mail zu übersenden, ist meist noch nicht möglich.

Wie viel lässt sich sparen?

Der höchste Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse aus Brandenburg festgelegt hat, liegt bei 1,3 Prozent. Zwei in Baden-Württemberg bzw. in Hamburg und Nordrhein-Westfalen tätige Anbieter verlangen gar keinen Zusatzbeitrag. Zwischen beiden Beitragssätzen ergibt sich bei einem Einkommen über 49.500 Euro eine Differenz von 643,50 Euro pro Jahr.