Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kälteeinbruch: Räumen und Streuen nicht vergessen!

05.01.2016 | 12:13

Heidelberg - Die aktuelle Kältewelle bringt Schnee und glatte Fußwege. Für Hausbesitzer und viele Mieter heißt das: Die Gehwege müssen geräumt und gestreut werden. Ansonsten drohen hohe Kosten in Form von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Eine Haftpflichtversicherung springt im Notfall ein und hilft auch bei unberechtigten Forderungen. Darauf weist das unabhängige Verbraucherportal Verivox hin.

Wer muss sich wann kümmern?

Die Räum- und Streupflicht ist kommunal geregelt, meistens müssen die Grundstückseigentümer für sichere Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr sorgen. An Sonn- und Feiertagen kann es häufig auch ein bis zwei Stunden später losgehen.

Eigenheimbesitzer müssen sich selbst kümmern, bei Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter in der Pflicht. Im Rahmen von Mietverträgen können die Mieter zum Räumen und Streuen herangezogen werden. Die Aufgabe kann auch an externe Dienstleister vergeben werden, die Kosten dafür werden oft über die Nebenkosten getragen.

Was muss genau gemacht werden?

Der Schnee muss entfernt und die Flächen müssen mit abstumpfendem Material bestreut werden. Welche Streumittel erlaubt sind, ist ebenfalls regional unterschiedlich geregelt. Mit Splitt oder Sand ist man auf der sicheren Seite. In jedem Fall muss ausreichend auf Vorrat gehalten werden. Streusalz ist häufig verboten. Hobelspäne saugen sich mit Wasser voll und können noch für zusätzliche Glätte sorgen.

Die richtige Haftpflichtversicherung schützt

Kommt es zu einem Sturz mit einem Personenschaden, sind schnell hohe Summen im Spiel. Ob die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, wird dann oft vor Gericht entschieden. Da die örtlichen Gegebenheiten, die jeweilige Witterung und das Verhalten der Geschädigten in jedem einzelnen Fall unterschiedlich sind, lässt sich das Ende eines solchen Rechtsstreits nicht voraussagen.

Für den Fall der Fälle sollten daher alle Verbraucher eine Haftpflichtversicherung für die so genannte Verkehrssicherungspflicht haben. Bei Eigenheimbesitzern und Mietern ist der Schutz in die Privathaftpflicht eingeschlossen, Vermieter schließen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab.

„Diese Versicherungspolicen sind sehr günstig angesichts des möglichen Schadens, den sie abwenden. Eigenheimbesitzer bekommen eine Familienpolice inklusive der Verkehrssicherungspflicht ab 55 Euro im Jahr“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer von Verivox.