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Geister-Roaming: Kosten, die es gar nicht geben dürfte

16.08.2016 | 12:11

Heidelberg. Bisweilen werden Mobilfunkkunden auch dann Datenverbindungen im Ausland berechnet, wenn sie die Datenübertragung ihres Handys abgeschaltet hatten. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox erklärt das so genannte Geister-Roaming und gibt Tipps, wie sich Reisende schützen können.

Kosten entstehen trotz gesperrtem Datentransfer

Von Geister-Roaming ist die Rede, wenn Verbraucher das Datenroaming zum Surfen im Ausland an ihrem Smartphone deaktiviert haben, aber gleichwohl Datentransfer berechnet bekommen. Um Kosten zu sparen, surfen viele Reisende nur über kostenfreie WLAN-Verbindungen, also bewusst nicht übers Mobilfunknetz. „Dass trotzdem Gebühren fürs mobile Surfen anfallen können, erscheint schwer vorstellbar – doch inzwischen sind etliche Fälle dokumentiert“, sagt Christian Schiele, Chief Product Officer Telecommunications bei Verivox.

Berichte von Telefonica- und Swisscom-Kunden

Aus Deutschland und aus der Schweiz liegen Berichte von Kunden vor, denen Datenverbindungen berechnet wurden, obwohl das Datenroaming deaktiviert worden war. Der Anbieter Swisscom hat Schweizer Medien „ganz seltene Fälle“ bestätigt, bei denen trotz ausgeschalteter Roaming-Funktion eine kleine Datenmenge übertragen worden war. In Deutschland gibt es Berichte aus dem Telefonica-Netz, bislang jedoch nicht von Telekom- und Vodafone-Kunden.

Ungeklärtes Zusammenspiel zwischen Hard- und Software

In welchem Umfang das Phänomen auftritt, ist unklar. Offenbar sind bislang nur Kunden mit LTE-Handys betroffen, von unterschiedlichen Herstellern. Ein Konstruktionsfehler auf Geräteebene ist ebenso denkbar wie ein fehlerhaftes Zusammenspiel zwischen Netz und Gerät. Als wahrscheinliche Ursache gilt die Übertragung netzinterner LTE-Informationen. Einige Server senden dann trotz Roaming-Abschaltung aktiv Daten an LTE-fähige Endgeräte. Die Swisscom ist nach eigenen Angaben bereits mit verschiedenen Herstellern im Gespräch. Sprecher der deutschen Niederlassungen von Vodafone und Telekom sagten auf Verivox-Anfrage, ihnen seien keine Fälle von Geister-Roaming bekannt. Telefonica überprüft nach eigenen Angaben die bisherigen Standards, um das Phänomen künftig zu unterbinden.

Worauf Kunden achten sollten    

Christian Schiele rät Auslandsreisenden, die erste Rechnung nach der Rückkehr genau zu überprüfen: „Zwar sind die durch Geister-Roaming zustande gekommenen Datenmengen üblicherweise nur wenige Kilobyte groß, dennoch können auch solch kleine Mengen die Buchung eines kostenpflichtigen Datenpakets auslösen.“ Wenn es sich um Tagespakete handelt, fallen meist 2 bis 3 Euro dafür an – jeden Tag. Wer trotz deaktivierten Roamings Datenverbindungen auf der Rechnung vorfindet, sollte seinen Anbieter kontaktieren. Oft sind kulante Lösungen möglich, da die sehr kleinen Datenmengen durch Geister-Roaming den Rückschluss zulassen, dass der Kunde tatsächlich nicht aktiv im Netz unterwegs war.

Um Geister-Roaming zu verhindern, sollten Reisende zusätzlich zum Datenroaming auch „Mobile Daten“ in den Handy-Einstellungen deaktivieren sowie die LTE-Funktion ausschalten. In vielen Geräten ist zudem eine Schutzfunktion vorhanden, die Datenübertragung in der EU nur mit einem speziellen Tarif zuzulassen. Zudem lässt sich Datenroaming auch direkt beim Anbieter sperren.