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Fehlende Regeln für Ökostrom erschweren Verbrauchern die Wahl

21.07.2009 | 17:26

Heidelberg – Verivox hat festgestellt, dass Verbraucher durch fehlende verbindliche Kriterien für Ökostromprodukte verunsichert werden. Ohne klare Definitionen ist ein Dschungel aus Zertifikaten und Gütesiegeln entstanden, in dem sich Verbraucher schnell verirren können.

Dabei sind gute Ökostromtarife mittlerweile fast immer günstiger als die besten Angebote des örtlichen Grundversorgers. Bei einem Verbrauch von 4000 kWh pro Jahr sind Ökostromtarife mit Gütesiegeln im bundesweiten Durchschnitt 95 Euro günstiger als das billigste Angebot des örtlichen Grundversorgers. Im Vergleich mit dem örtlichen Grundversorgungstarif schneiden die Ökostromtarife sogar noch besser ab. Bei gleichem Verbrauch sind sie Ökostromtarife durchschnittlich 163 Euro günstiger als der Grundversorgungstarif.

Wer sich für einen Ökostromtarif entscheidet, möchte einen Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer Energien leisten und den Anteil von Atomstrom und fossilen Energieträgern am Strommix in Deutschland reduzieren. Verbraucher sollten jedoch vor der Wahl eine Ökostromtarifes einen Blick ins Kleingedruckte werfen, denn Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Ökostromzertifikaten und Gütesiegeln. Ökostromzertifikate garantieren die Herkunft und die Zusammensetzung des Stroms (z.B. Strom aus Wasserkraftwerken in Norwegen). Für die Vergabe solcher Zertifikate ist nur die Stromquelle entscheidend. Diese Zertifikate können gehandelt werden und sagen wenig über die Qualität des jeweiligen Ökostromtarifes aus. Darüber geben Gütesiegel Auskunft, bei denen in den meisten Fällen Voraussetzung ist, dass ein bestimmter Anteil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird und dass die Anlagen ein gewisses Alter nicht überschreiten.

Doch auch zwischen den Gütesiegeln gibt es große Unterschiede. Die Zertifizierung durch eine TÜV-Gesellschaft beinhaltet beispielsweise neben dem Herkunftshinweis die allgemeine Auflage, dass der jeweilige Ökostromanbieter den Kostenaufschlag für Ökostromtarife nur für die Förderung Erneuerbarer Energien verwenden darf. Gütesiegel wie beispielsweise das GrünerStromLabel legen für den ökologischen Nutzen eines Ökostromproduktes noch strengere Kriterien an. Hier ist neben dem Ausbau regenerativer Energiequellen auch die allgemeine Haltung des Stromanbieters gegenüber Erneuerbaren Energien entscheidend.

"Die verschiedenen Ökostromzertifikate und –gütesiegel verwirren viele Verbraucher, die bereit sind, etwas für die Umwelt zu tun. Hier könnte der Gesetzgeber Sicherheit schaffen und allgemeine Richtlinien für Ökostromprodukte einführen", so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.de.

Analyse

Die nach Haushalten gewichteten bundesweiten Durchschnittskosten für einen jährlichen Verbrauch von 4000 kWh in der örtlichen Grundversorgung liegen derzeit bei 940 Euro. Das günstigste Angebot des jeweiligen örtlichen Grundversorgers beträgt bei gleichem Verbrauch 871 Euro. Die durchschnittlichen bundesweiten Kosten für einen Ökostromtarif mit Gütesiegel betragen 776 Euro.

Stichworte rund um das Thema Ökostrom

  • RECS

RECS ist ein Zertifikatshandelssystem, das 15 europäische Länder einschließt. Produzenten Erneuerbarer Energien können den von ihnen produzierten Strom in die Bestandteile "Öko" und "Strom" aufteilen und den „Öko“-Anteil getrennt an andere Energieversorger verkaufen. Diese wiederum können ihren regulären Strommix auf diese Art und Weise relativ kostengünstig „veredeln“. Ökostromprodukte, die nur die Stromherkunft über RECS ausweisen, tragen daher nicht zum Ausbau und der Förderung Erneuerbarer Energien bei.

  • TÜV

Die Zertifizierung durch eine TÜV-Gesellschaft beinhaltet neben dem Herkunftshinweis des Ökostroms die Auflage, dass der jeweilige Ökostromanbieter den Kostenaufschlag für Ökostromtarife nur für die Förderung Erneuerbarer Energien verwenden darf. Einige TÜV-Zertifikate erlauben jedoch, dass 50 Prozent des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) kommen darf. KWK-Anlagen sind zwar umweltfreundlich, da die Abwärme des Kraftwerks zum Heizen verwendet wird, die Kraftwerke werden aber meistens mit fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas betrieben.

  • OK power

Beim OK-power Label gibt es ebenfalls ein Gütesiegel, das Strom aus KWK-Anlagen einschließt, allerdings dürfen die Anlagen ein Mindestalter nicht überschreiten. Weiterhin verlangt dieses Gütesiegel, dass der zusätzliche Ausbau von Erneuerbaren Energien außerhalb der im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes festgelegten Förderungen stattfindet. Im Gegensatz zu den TÜV-Zertifikaten wird der zusätzliche Umweltnutzen des jeweiligen Ökostromtarifs sehr genau festgelegt.

  • GrünerStromLabel

Einen noch schärferen Kriterienkatalog weist das GrünerStromLabel auf. Das „Gold“-Label erlaubt ausschließlich Erneuerbare Energiequellen oder KWK-Anlagen ohne fossile Brennstoffe als Energiequellen. Weiterhin dürfen nur derartige Anlagen durch die Zusatzkosten unterstützt werden. Die virtuelle Übertragung von Umweltvorteilen (RECS) ist nicht zulässig. Energieunternehmen, die gegenüber Erneuerbaren Energien „negativ eingestellt“ sind, können von dem Gütesiegel ausgeschlossen werden.

  • Klimatarife

Ein Klimatarif enthält in der Regel einen Aufpreis, der für die CO2-Neutralität des jeweiligen Produktes aufgewendet wird. Das kann entweder durch den Kauf von CO2-Zertifikaten oder durch die Unterstützung von Klimaprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern geschehen. Diese Tarife werden sowohl für Strom als auch Gas angeboten. Mittlerweile werden auch Stromprodukte als „Klimatarif“ angeboten, deren Strommix aus Erneuerbaren Energien und Atomenergie besteht. Hier steht der Gedanke im Vordergrund, dass auch Atomenergie weitgehend CO2-neutral sei.